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Hamburg News! Stellenstreichungen bei Karstadt - was sollten Arbeitnehmer beachten?

Veröffentlicht am Montag, dem 03. November 2014 von Hamburg-News.Net

Hamburg Infos
Freie-PM.de: Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

In der Zentrale und in den 83 Warenhäusern sollen aktuellen Pressemeldungen rund 2000 Stellen gestrichen werden. Neben zwei klassischen Kaufhäusern in Hamburg-Billstedt und Stuttgart sollen die Karstadt-Ableger "K-Town" in Göttingen und Köln sowie Schnäppchenmärkte des Konzerns in Paderborn und Frankfurt an der Oder betroffen sein.

Ver.di zufolge will die Unternehmensleitung von Karstadt außerdem längere Arbeitszeiten und Einschnitte beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld durchsetzen.

Arbeitnehmer in kriselnden Unternehmen stehen unabhängig von der jeweils unterschiedlichen konkreten Situation regelmäßig vor ähnlichen Problemen. Ich versuche diese und die daraus folgenden Verhaltensregeln nachfolgend darzustellen.

Regel 1: Sozialversicherungsrechtliche Nachteile beachten.

Bereits im Vorfeld von Umstrukturierungsmaßnahmen versuchen Unternehmen oft, Arbeitnehmer durch Abfindungsangebote zur einvernehmlichen Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses zu ermuntern. Hier wird mit Abfindungszahlungen regelmäßig nicht gegeizt. Trotzdem laufen Arbeitnehmer, die sich darauf einlassen unter vielfältigen Gesichtspunkten Gefahr, später Nachteile zu erleiden.

Solche Nachteile können sich im Bereich der Höhe der Abfindung abspielen, es können aber auch finanzielle Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld sein. Insbesondere wenn die Aufhebungsvereinbarung außergerichtlich geschlossen wird, drohen Sperrzeit und, falls die Kündigungsfrist nicht eingehalten werden, sogar ein Ruhen des Arbeitslosengeldanspruches. Solche Nachteile sind besonders deshalb ärgerlich, weil sie durch einfache Maßnahmen vermieden werden könnten. Insbesondere wenn Arbeitgeber Zeitdruck aufbauen, sollte man als Arbeitnehmer hellhörig werden. Ein ordentliches Angebot kann in Ruhe geprüft werden. Insofern verhält es sich nicht anders als beim klassischen Haustürgeschäft. Immer dann, wenn Eile und Zeitnot ins Spiel kommen, ist besondere Vorsicht geboten.

Regel 2: Sozialplan im Blick behalten.

Oft verhandelt der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber noch über einen Sozialplan oder Sozialtarifvertrag, während der Arbeitgeber schon mit einzelnen Arbeitnehmern Aufhebungsverträge schließt. Sie muss unbedingt drauf geachtet werden, dass eventuelle spätere höhere Ansprüche aus dem Sozialplan in die Vereinbarung mit aufgenommen werden und eine nachträgliche entsprechende Abgeltung erfolgt. In Sozialplänen sind nämlich oft Arbeitnehmer, die zuvor aufgrund von einvernehmlichen Beendigungen ausgeschieden sind, von der Anwendung ausgeschlossen.

Regel 3: Wichtige Nebenansprüche nicht vergessen.

Viele Arbeitnehmer konzentrieren sich bei den Verhandlungen zu aller erst auf die Höhe der Abfindung. Sehr wichtig ist aber auch das Drumherum der Vereinbarung. Wie sieht es zum Beispiel mit Urlaubsansprüchen und deren Abgeltung aus? Was ist mit Überstundenvergütung, restlichem Arbeitsentgelt, Provisionen oder ähnlichem? Wie geht es mit dem Firmenwagen weiter? Gibt es Ansprüche auf eine Betriebsrente? Sehr wichtig ist auch das Arbeitszeugnis. Hier sollte man unbedingt den genauen Inhalt des Zeugnisses vorab klären. Vorteil: Ein gutes Zeugnis kostet den Arbeitgeber kein Geld. Er wird daher in der Regel im Wege der Vereinbarung kein Problem mit dem Zeugnis Inhalt haben. Kommt man als Arbeitnehmer nach Abschluss der Vereinbarung mit der Bitte um ein gutes Zeugnis, sind die Karten in der Regel schlecht. Vor Gericht ist regelmäßig maximal eine Note drei erfolgreich durchsetzbar.

Regel 4: Vorsicht bei Umstrukturierungen

Immer häufiger erlebe ich es, dass zunächst keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen werden und dies auch in der Presse entsprechend verbreitet wird. Innerhalb des Unternehmens findet dann aber ein erheblicher Umbau statt. Arbeitnehmer werden in Tochtergesellschaften "überführt" oder es werden Abteilungen geschaffen, für die eigentlich gar keine Verwendung besteht. In solchen Abteilungen werden dann vor allem die Mitarbeiter "geparkt", für die es nach den Planungen des Unternehmens künftig keine Verwendungen mehr gibt.

Betroffene Arbeitnehmer sollten genau prüfen, ob sie sich auf solche Änderungsangebote des Arbeitgebers einlassen. Wenn der Arbeitgeber dies nicht im Rahmen einer Änderungsvereinbarung durchsetzen will, sondern einfach von seinem Weisungsrecht Gebrauch macht, sollte ebenfalls genau geprüft werden, ob bereits dagegen (notfalls gerichtlich) vorgegangen werden kann. Andernfalls werden oft Fakten geschaffen, die es dem Unternehmen später leichter machen, den Arbeitnehmer wirksam zu kündigen.

Regel 5: Vorsicht bei Änderungen der Arbeitsbedingungen, insbesondere des Arbeitsentgelts.

Lassen Sie sich auf keinen Fall auf einen Gehaltsverzicht oder sonstige schlechtere Arbeitsbedingungen ein. Vereinbarungen im Zusammenhang mit einer Verringerung des Gehalts haben in der Regel keine langfristige Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses zufolge. Stattdessen kommt es dann irgendwann doch zur Kündigung und man hat Nachteile bei der Höhe der Sozialplanabfindung bzw. beim späteren Arbeitslosengeld. In der Regel werden Unternehmen kaum durch einen Gehaltsverzicht der Mitarbeiter gerettet. Wenn der Arbeitgeber eine Änderungskündigung ausspricht, ist es in der Regel sinnvoll, das Angebot unter dem Vorbehalt einer Wirksamkeit der Kündigung anzunehmen und die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht überprüfen zu lassen.

Regel 6: Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung einreichen.

Wer eine Kündigung erhält, hat insgesamt drei Wochen nach Zugang der Kündigung Zeit, die Kündigung vor dem Arbeitsgericht anzugreifen. Richtige Klage ist die Kündigungsschutzklage, also eine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht wirksam beendet wurde.

Regel 7: Kündigungsschutzklage auch bei Sozialplan sinnvoll.

Eine Kündigungsschutzklage ist auch bei Bestehen eines Sozialplans angezeigt, da zum einen die dort geregelten Abfindungen durch eine Klage meist noch erhöht werden können. Zum anderen wird ein vollstreckbarer Titel geschaffen, aus dem man gegen den Arbeitgeber vorgehen kann, beispielsweise wenn sich dieser weigert, die Abfindungen zu zahlen.

Außerdem können viele Nebenpflichten des Arbeitgebers, zum Beispiel der Inhalt des Zeugnisses, die vorübergehende Beschäftigung in einer Transfergesellschaften, Umschulungen, Dienstwagenregelungen usw., rechtsverbindlich im Rahmen des Vergleichs geregelt werden.

Regel 8: Rechtsschutz bei der Rechtsschutzversicherung auch schon bei angedrohter Kündigung.

Auch wenn noch gar keine Kündigung ausgesprochen ist, besteht in der Regel bereits bei angedrohter Kündigung ein Anspruch auf Rechtsschutz durch die Rechtsschutzversicherung. Das hat der Bundesgerichtshof bereits höchstrichterlich entscheiden müssen, weil sich die Rechtsschutzversicherung immer wieder weigern, Deckung zuzusagen.

Regel 9: Ausschlussfristen beachten.

In Arbeitsverträgen oder in einem anwendbaren Tarifvertrag findet man häufig so genannte Ausschlussfristen. Danach müssen Ansprüche innerhalb bestimmten Frist schriftlich und innerhalb einer weiteren Frist gerichtlich geltend gemacht werden. Unterbleibt dies verfallen die Ansprüche. Gerade wenn die Unternehmen zunächst bestimmte Ansprüche nicht erfüllen, sollte unbedingt zeitnah eine Prüfung auf etwaige Ausschlussfristen hin erfolgen. Andernfalls muss mit dem Wegfall der Ansprüche gerechnet werden.

24.10.2014

Spezialseite Kündigungsschutzklage für Arbeitnehmer: Hier können Sie prüfen, welche Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall bestehen und wie die Aussichten sind, mit einer Kündigungsschutzklage entweder den Bestand des Arbeitsverhältnisses zu sichern oder eine gute Abfindung zu erzielen. Sie finden Formulare für eine Kündigungsschutzklage mit Ausfüllhinweisen. Es folgt eine ausführliche Darstellung des Ablaufs des Kündigungsschutzverfahrens mit Praxistipps für das Verhalten vor dem Arbeitsgericht. Des Weiteren finden Sie ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen. Sie können zudem auf Muster für Widersprüche gegen Sperrzeitanordnungen der Bundesagentur für Arbeit und Kostenbeispiele zugreifen. Das besondere Angebot: Der Onlinecheck für Ihre Kündigung zum Preis von 50 EUR zuzüglich MWST.

Das alles hier: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de

Spezialseite Kündigung für Arbeitgeber: Hier finden Sie umfassende Informationen über Ihre Möglichkeiten, einen Arbeitnehmer zu kündigen. Wann besteht Kündigungsschutz? Sie finden Musterkündigungen mit Ausfüllhinweise. Daneben gibt es umfassende Informationen zur Betriebsratsanhörung und ein Musterformular mit Ausfüllhinweisen. Wir stellen den Ablauf des Kündigungsschutzprozesses dar und geben Beispiele für einen gelungenen Vortrag im Verfahren zu den jeweiligen Kündigungsgründen. Des Weiteren können Sie auf ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen zugreifen. Das besondere Angebot: Der Onlinecheck für die von Ihnen vorbereitete Kündigung zum Preis von 250 EUR zuzüglich MWST.

Das alles hier: www.arbeitgeberanwalt-kuendigung.de
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
berlin@recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

In der Zentrale und in den 83 Warenhäusern sollen aktuellen Pressemeldungen rund 2000 Stellen gestrichen werden. Neben zwei klassischen Kaufhäusern in Hamburg-Billstedt und Stuttgart sollen die Karstadt-Ableger "K-Town" in Göttingen und Köln sowie Schnäppchenmärkte des Konzerns in Paderborn und Frankfurt an der Oder betroffen sein.

Ver.di zufolge will die Unternehmensleitung von Karstadt außerdem längere Arbeitszeiten und Einschnitte beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld durchsetzen.

Arbeitnehmer in kriselnden Unternehmen stehen unabhängig von der jeweils unterschiedlichen konkreten Situation regelmäßig vor ähnlichen Problemen. Ich versuche diese und die daraus folgenden Verhaltensregeln nachfolgend darzustellen.

Regel 1: Sozialversicherungsrechtliche Nachteile beachten.

Bereits im Vorfeld von Umstrukturierungsmaßnahmen versuchen Unternehmen oft, Arbeitnehmer durch Abfindungsangebote zur einvernehmlichen Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses zu ermuntern. Hier wird mit Abfindungszahlungen regelmäßig nicht gegeizt. Trotzdem laufen Arbeitnehmer, die sich darauf einlassen unter vielfältigen Gesichtspunkten Gefahr, später Nachteile zu erleiden.

Solche Nachteile können sich im Bereich der Höhe der Abfindung abspielen, es können aber auch finanzielle Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld sein. Insbesondere wenn die Aufhebungsvereinbarung außergerichtlich geschlossen wird, drohen Sperrzeit und, falls die Kündigungsfrist nicht eingehalten werden, sogar ein Ruhen des Arbeitslosengeldanspruches. Solche Nachteile sind besonders deshalb ärgerlich, weil sie durch einfache Maßnahmen vermieden werden könnten. Insbesondere wenn Arbeitgeber Zeitdruck aufbauen, sollte man als Arbeitnehmer hellhörig werden. Ein ordentliches Angebot kann in Ruhe geprüft werden. Insofern verhält es sich nicht anders als beim klassischen Haustürgeschäft. Immer dann, wenn Eile und Zeitnot ins Spiel kommen, ist besondere Vorsicht geboten.

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Regel 3: Wichtige Nebenansprüche nicht vergessen.

Viele Arbeitnehmer konzentrieren sich bei den Verhandlungen zu aller erst auf die Höhe der Abfindung. Sehr wichtig ist aber auch das Drumherum der Vereinbarung. Wie sieht es zum Beispiel mit Urlaubsansprüchen und deren Abgeltung aus? Was ist mit Überstundenvergütung, restlichem Arbeitsentgelt, Provisionen oder ähnlichem? Wie geht es mit dem Firmenwagen weiter? Gibt es Ansprüche auf eine Betriebsrente? Sehr wichtig ist auch das Arbeitszeugnis. Hier sollte man unbedingt den genauen Inhalt des Zeugnisses vorab klären. Vorteil: Ein gutes Zeugnis kostet den Arbeitgeber kein Geld. Er wird daher in der Regel im Wege der Vereinbarung kein Problem mit dem Zeugnis Inhalt haben. Kommt man als Arbeitnehmer nach Abschluss der Vereinbarung mit der Bitte um ein gutes Zeugnis, sind die Karten in der Regel schlecht. Vor Gericht ist regelmäßig maximal eine Note drei erfolgreich durchsetzbar.

Regel 4: Vorsicht bei Umstrukturierungen

Immer häufiger erlebe ich es, dass zunächst keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen werden und dies auch in der Presse entsprechend verbreitet wird. Innerhalb des Unternehmens findet dann aber ein erheblicher Umbau statt. Arbeitnehmer werden in Tochtergesellschaften "überführt" oder es werden Abteilungen geschaffen, für die eigentlich gar keine Verwendung besteht. In solchen Abteilungen werden dann vor allem die Mitarbeiter "geparkt", für die es nach den Planungen des Unternehmens künftig keine Verwendungen mehr gibt.

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Regel 7: Kündigungsschutzklage auch bei Sozialplan sinnvoll.

Eine Kündigungsschutzklage ist auch bei Bestehen eines Sozialplans angezeigt, da zum einen die dort geregelten Abfindungen durch eine Klage meist noch erhöht werden können. Zum anderen wird ein vollstreckbarer Titel geschaffen, aus dem man gegen den Arbeitgeber vorgehen kann, beispielsweise wenn sich dieser weigert, die Abfindungen zu zahlen.

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Auch wenn noch gar keine Kündigung ausgesprochen ist, besteht in der Regel bereits bei angedrohter Kündigung ein Anspruch auf Rechtsschutz durch die Rechtsschutzversicherung. Das hat der Bundesgerichtshof bereits höchstrichterlich entscheiden müssen, weil sich die Rechtsschutzversicherung immer wieder weigern, Deckung zuzusagen.

Regel 9: Ausschlussfristen beachten.

In Arbeitsverträgen oder in einem anwendbaren Tarifvertrag findet man häufig so genannte Ausschlussfristen. Danach müssen Ansprüche innerhalb bestimmten Frist schriftlich und innerhalb einer weiteren Frist gerichtlich geltend gemacht werden. Unterbleibt dies verfallen die Ansprüche. Gerade wenn die Unternehmen zunächst bestimmte Ansprüche nicht erfüllen, sollte unbedingt zeitnah eine Prüfung auf etwaige Ausschlussfristen hin erfolgen. Andernfalls muss mit dem Wegfall der Ansprüche gerechnet werden.

24.10.2014

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Das Umzugsunternehmen Fuhrmann aus Hamburg ist ein renommierter Anbieter für Umzugsdienstleistungen. Mit langjähriger Erfahrung und einem professionellen Team bietet das Unternehmen individuelle Umzugslösungen für Privat- und Geschäftskunden. Die Dienstleistungen umfassen die sorgfältige Planung und Durchführung von Umzügen, inklusive Verpackung, Transport und Montage von Möbeln sowie die Bereitstellung von Umzugsmaterial. Ein besonderes Augenmerk legt Fuhrmann auf Kundenzufriedenhei ...

 Rückschau: Sieben Stopps und 370 Besucher bei der STARFACE Roadshow Plus im März und April 2024 (PR-Gateway, 17.05.2024)
Im März und April informierte der Karlsruher UCC-Hersteller seine Channelpartner über seine neuen Lösungen / Events in Wien, Luzern, Essen, Hamburg, München, Bayreuth und Karlsruhe / Begleitendes Support-Team löste vor Ort offene Support-Fälle

Karlsruhe, 14. Mai 2024. STARFACE blickt auf eine erfolgreiche DACH-Roadshow zurück: Über 370 UCC-Experten aus der DACH-Region besuchten im März und April eines der sieben Events, um sich über die STARFACE Lösungen für den Digital Workplace zu i ...

 Verzahnung von Marketing + Pressearbeit (PR/Media Relations) (PR-Gateway, 17.05.2024)
Die Kombination von Marketing und Pressearbeit (Public Relations / Media Relations) ist entscheidend, um eine wirkungsvolle Kommunikationsstrategie für Unternehmen und Organisationen zu entwickeln.

Die Verzahnung von Marketing und Pressearbeit ( Public Relations / Media Relations) ist entscheidend, um eine konsistente und wirkungsvolle Kommunikationsstrategie für Unternehmen und Organisationen zu ...

 Erneut zertifiziert: innobis bietet ausgezeichnetes Qualitätsmanagement nach DIN ISO 9001:2015 (PR-Gateway, 15.05.2024)
Qualitätsmanagementsystem erfüllt internationale Norm in allen Kriterien

Hamburg, den 15. Mai 2024 - Die Zertifizierungsgesellschaft DNV bestätigt der innobis AG zum dritten Mal in Folge ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN ISO 9001:2015. Das Rezertifizierungsaudit wurde ohne Abweichungen absolviert und bestanden. Alle Prozesse im Unternehmen laufen äußerst wirksam und normkonfor ...

 Optisch ansprechende digitale Türschilder mit direkter Kalenderanbindung (PR-Gateway, 14.05.2024)


Digitale Türschilder mit direkter Kalenderanbindung

Digitale Türschilder sind nicht nur optisch ansprechend, sondern auch äußerst praktisch für Nutzer. Mit ihrer direkten Anbindung an Kalendersysteme wie Outlook, HCL Notes, Google Kalender und Microsoft Office 365 ermöglichen sie eine effiziente Raumbeschriftung.







Optische Gestaltung im Cor ...

 AVANTGARDE EXPERTS WIRD TEIL DER INTERNATIONALEN PERSONALBERATUNG YER (PR-Gateway, 14.05.2024)


München, 14. Mai 2024 - Die YER Group, ein internationales Recruiting-Unternehmen mit Hauptsitz in den Niederlanden, investiert in den deutschlandweit agierenden Münchner Personalspezialisten AVANTGARDE Experts. Gemeinsam wollen die Partner ihre Marktpositionierung für die Besetzung von Arbeitsrollen in zukunftsfähigen Branchen wie Tech, Mobility und Energie auf dem deutschen Markt weiter stärken. YER erwirbt einhundert Prozent der, von der bisherigen Muttergesellschaft AVANTGARDE un ...

 Die heilende Kraft des Meeres: Ganzheitliches Wellbeing und Thalasso in Somabay am Roten Meer (PR-Gateway, 14.05.2024)
Am 8. Juni ist Welt-Wellness-Tag. In Somabay, einer Oase der Erholung am Roten Meer, setzt man auf die heilende Kraft des Meerwassers, auf ganzheitliches Wellbeing und innovative Beauty Treatments.

München/Somabay - Die therapeutische Wirkung von Meerwasser, Sonne, Algen und Sand wird bereits seit dem 18. Jahrhundert erforscht. Nicht nur als Heilmittel gegen Atemwegserkrankungen, Rheuma oder chronische Hautkrankheiten, sondern auch im Wellness- und Beautybereich überzeugt die Meerwass ...

 Borreliose und FSME Bund Deutschland e.V. wählt neuen Vorstand! Alexandra Leutenstorfer ist neue Vorsitzende (PR-Gateway, 14.05.2024)
Wechsel an der Spitze des Borreliose und FSME Bund Deutschland e.V. (BFBD): Die Mitglieder haben gewählt! Neue Vorsitzende des Vorstands ist Alexandra Leutenstorfer, Phytotherapeutin, Praktikerin der Naturheilkunde und Leiterin der SHG Landsberg/Lech

Stellvertretender Vorsitzender wollte und sollte Georg Heidelmann werden. Dieser zog kurzfristig aus gesundheitlichen Gründen seine Kandidatur zurück. Die Position des stellvertretenden Vorstands wird schnellstmöglich neu besetzt. Schatzm ...

 Professionelles Suchmaschinenoptimierung (SEO) Audit (PR-Gateway, 13.05.2024)
Die PR SEO Beratung Görs Communications erklärt, worauf bei einem professionellen SEO Audit zu achten ist.

Ein professionelles Suchmaschinenoptimierung (SEO) Audit umfasst eine gründliche Überprüfung einer Website, um Stärken, Schwächen und Optimierungspotenziale im Hinblick auf die Suchmaschinenoptimierung (SEO) zu identifizieren. Die SEO-PR-Beratung Görs Communications (https://www.goers-communications.de) erläutert im ...

 Wenn an der Algarve die Sonne im Meer versinkt, ist es Zeit für... (PR-Gateway, 07.05.2024)


Frankfurt am Main, 7. Mai 2024 - Die leuchtend roten Früchte des Erdbeerbaumes, alte, autochthone Reben wie die Negra Mole oder die modernen und frischen "Porttonics", sind der Stoff, aus dem an der Algarve die Legenden unter den Destillaten, Likören und Weinen gemacht sind. Einheimisch und einzigartig. Die idyllischen Terrassen und Balkone der sevencollection Ferienhäuser und -wohnungen bieten den perfekten Ort, um mit den einheimischen Produkten auf Tuchfühlung zu gehen und die unv ...

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