Hamburg News ! Hamburg News & Infos Hamburg Forum ! Hamburg Forum Hamburg Kleinanzeigen ! Hamburg Kleinanzeigen Hamburg Videos ! Hamburg Videos Hamburg Fotos ! Hamburg Fotos Hamburg WEB-Links ! Hamburg Web-Links Hamburg Lexikon ! Hamburg Lexikon Hamburg Kalender ! Hamburg Kalender
Hamburg News & Hamburg Infos & Hamburg Tipps

 Hamburg-News.Net: News, Infos & Tipps zu Hamburg

Seiten-Suche:  
 
 Hamburg-News.Net <- Startseite     Anmelden  oder   Einloggen    
Interessante News
Infos & Tipps @
Hamburg-News.Net:
7 Qualitäten, die einen Leader zu der Nummer 1 machen!
Die Rolle von Casinos in der Unterhaltung - vom Mittelalter bis in unsere Zeit ...
HR Business
4. Jobmesse Hamburg am 14.09.2016
Foto: Vesakh in den Hamburger Wallanlagen
Öffentliches Vesakh-Fest der Hamburger Buddhisten: Ganz Hamburg feiert Buddhas ...
Stadtvilla als Doppelhauskann am Wochenende in 22559 Hamburg besichtigt werden. Foto: Roth-Massivhaus
Stadtvilla für 2 Parteien öffnet für Interessierte | Hausbesich ...
Hamburg News NET - Infos News & Tipps @ Hamburg ! Who's Online
Zur Zeit sind 169 Gäste und 0 Mitglied(er) online.
Sie sind ein anonymer Besucher. Sie können sich hier anmelden und dann viele kostenlose Features dieser Seite nutzen!

Hamburg News NET - Infos News & Tipps @ Hamburg ! Online - Werbung

Hamburg News NET - Infos News & Tipps @ Hamburg ! Haupt - Menü
Hamburg-News.Net Services
· Hamburg-News.Net News
· Hamburg-News.Net Links
· Hamburg-News.Net Forum
· Hamburg-News.Net Galerie
· Hamburg-News.Net Lexikon
· Hamburg-News.Net Kalender
· Hamburg-News.Net Seiten Suche
· Hamburg-News.Net Kleinanzeigen
· Hamburg-News.Net Online Games

Redaktionelles
· Alle Hamburg-News.Net News
· Hamburg-News.Net Rubriken
· Top 5 bei Hamburg-News.Net
· Weitere Web Infos & Tipps

Mein Account
· Log-In @ Hamburg News
· Mein Account
· Mein Tagebuch
· Log-Out @ Hamburg News
· Account löschen

Interaktiv
· Hamburg-News.Net Link senden
· Hamburg-News.Net Event senden
· Hamburg-News.Net Bild senden
· Hamburg-News.Net Testbericht senden
· Hamburg-News.Net Kleinanzeige senden
· Hamburg-News.Net News posten
· Feedback geben
· Kontakt-Formular
· Seite weiterempfehlen

Community
· Hamburg-News.Net Mitglieder
· Hamburg-News.Net Gästebuch

Information
· Hamburg-News.Net FAQ/ Hilfe
· Hamburg-News.Net Impressum
· Hamburg-News.Net AGB & Datenschutz

Marketing:
· Hamburg-News.Net Statistiken
· Werbung auf Hamburg-News.Net

Accounts
· Twitter
· google+

Hamburg News NET - Infos News & Tipps @ Hamburg ! Kostenlose Online Games
Pacman
Pacman
Tetris
Tetris
Asteroids
Asteroids
Space Invaders
Space Invaders
Frogger
Frogger

Pinguine / PenguinPush / Penguin Push
Pinguine
Birdie
Birdie
TrapShoot
TrapShoot

Hamburg News NET - Infos News & Tipps @ Hamburg ! Terminkalender
März 2024
  1 2 3
4 5 6 7 8 9 10
11 12 13 14 15 16 17
18 19 20 21 22 23 24
25 26 27 28 29 30 31

Messen
Veranstaltung
Konzerte
Treffen
Sonstige
Ausstellungen
Geburtstage
Veröffentlichungen
Festivals

Hamburg News NET - Infos News & Tipps @ Hamburg ! Seiten - Infos
Hamburg-News.net - Mitglieder!  Mitglieder:3.837
Hamburg-News.net -  News!  News:25.118
Hamburg-News.net -  Links!  Web-Links:17
Hamburg-News.net -  Kalender!  Events:0
Hamburg-News.net -  Lexikon!  Lexikon:1
Hamburg-News.net - Forumposts!  Forumposts:467
Hamburg-News.net -  Galerie!  Hamburg Fotos:4.826
Hamburg-News.net -  Kleinanzeigen!  Kleinanzeigen:123
Hamburg-News.net -  Gästebuch!  Gästebuch-Einträge:4

Hamburg News NET - Infos News & Tipps @ Hamburg ! Deutsche-Politik-News.de aktuell
·Michael Neumann (SPD), ehemaliger Hamburger Innensenator, verlor seinen Doktortitel: »VroniPlag« hatte Dutzende Plagiate festgestellt!

Hamburg News NET - Infos News & Tipps @ Hamburg ! Hamburg Web - Links
·Suchmaschinenoptimierung/SEO Hamburg
·News & Infos zu Parteien in Hamburg

Hamburg News NET - Infos News & Tipps @ Hamburg ! Partner-Artikel zu Hamburg
Diese Artikelübersicht steht nur auf der Startseite zur Verfügung!

Hamburg News NET - Infos News & Tipps @ Hamburg ! Online Web - Tipps
Gratisland.de Pheromone

Hamburg-News.Net - News, Infos & Tipps rund um Hamburg!

Hamburg News! Black Friday und Cyber Monday aus rechtlicher Sicht: 11 Fakten, die Shopbetreiber beachten müssen

Veröffentlicht am Montag, dem 20. November 2017 von Hamburg-News.Net

Hamburg Infos
PR-Gateway: Black Friday und Cyber Monday - der Trend aus den USA schwappt schon länger auch nach Deutschland über. Das Prinzip ist einfach: An diesen Tagen gibt es in Online-Shops für sehr kurze Zeit jeweils ein Produkt, bei welchem der Preis massiv reduziert ist. Aber auch hier gilt es, rechtliche Spielregeln zu beachten. Martin Rätze, Rechtsexperte bei Trusted Shops, erläutert, was Shopbetreiber beachten müssen.

1. Korrekte Preiswerbung

Wer sich als Online-Händler am Cyber Monday beteiligen will, muss seine Schnäppchen-Angebote natürlich bewerben. Dafür gibt es allerdings Regeln und eine Vielzahl an Rechtsprechung. Wer sich nicht daran hält, kann abgemahnt werden.

Ganz grundsätzlich ist klar: Im Online-Shop müssen Preise genannt werden. Eine Funktion "Preis auf Anfrage" ist unzulässig. Beim Handel mit Verbrauchern müssen Brutto-Preise angegeben werden. Das gilt aber nicht nur am Cyber Monday, sondern immer.

2. Streichpreise ohne Erklärung

Der BGH (Urt. v. 5.11.2015, I ZR 182/14) hat mittlerweile erlaubt, dass in einem Online-Shop mit durchgestrichenen Preisen geworben werden darf, ohne dass diese näher erklärt werden müssen, sofern es sich um den ehemaligen Verkaufspreis des Händlers handelt.

Wird dagegen ein anderer Vergleichspreis, wie etwa die UVP durchgestrichen, muss eine entsprechende Erklärung vorhanden sein.

3. Keine Mondpreiswerbung

Bei der Berechnung des Rabattes dürfen Sie keine sog. Mondpreise verwenden.

Mondpreise sind Preise, die der Händler vor der Aktion nie oder nur eine verschwindend geringe Zeit verlangt hat.

Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor mancher Preisangabe beim Cyber Monday: Oft werde mit dicken Rabatten von 50% und mehr geworben. Tatsächlich wird aber bei der Berechnung des reduzierten Preises nicht der bisher verlangte Preis als Grundlage genommen, sondern die UVP des Herstellers.

Man kann seinen eigenen Preis zwar mit der UVP des Herstellers vergleichen. Allerdings darf dann meiner Meinung nach nicht mit Begriffen wie "Rabatt" oder "Reduziert" oder ähnlichem gearbeitet werden. Denn der Verbraucher erwartet bei solchen Bezeichnungen, dass sich die Reduzierung auf den bisher verlangten Preis bezieht.

Wer also schreibt "Nur heute 50% Rabatt" wirbt irreführend, wenn sich die 50% auf die UVP des Herstellers beziehen, der Preis des Händlers außerhalb der Aktion aber bereits unter der UVP liegt.

Und die Irreführung fällt sehr deutlich aus. Wie die VZ NRW ermittelt hat, entpuppen sich manche 50% und mehr Schnäppchen als 18% Schnäppchen. Zugegeben, das ist noch immer eine Preisreduzierung, stellt aber eine Irreführung über das Vorhandensein eines besonderen Preisvorteils i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 2 UWG dar.

Selbstverständlich muss der Preis, den Sie als Bezugspreis wählen, auch vor der Aktion eine gewisse Zeit von Ihnen verlangt worden sein. Irreführend wäre es, wenn Sie nur für wenige Tage (oder Stunden) den Preis anheben, um dann am Cyber Monday diesen kurzfristig erhöhten Preis als Referenz zu nehmen, damit Sie mit einem noch höheren Rabatt werben können.

4. Keine Verlängerung von Rabattaktionen

Wird eine Rabattaktion für einen gewissen Zeitraum angekündigt, so dürfen Händler diesen Zeitraum nicht einfach verlängern, entschied der BGH (Urteil v. 7. Juli 2011, I ZR 173/09).

Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 UWG handelt unlauter, wer unwahre oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben über den Anlass des Verkaufs wie das Vorhandensein eines besonderen Preisvorteils macht.

"Nach dieser Vorschrift kann auch die irreführende Ankündigung einer Sonderverkaufsaktion wie etwa eines Jubiläumsverkaufs unzulässig sein.

Insbesondere kann sich die Ankündigung einer Sonderveranstaltung als irreführend erweisen, wenn ein für einen befristeten Zeitraum angekündigter Sonderverkauf über die angegebene Zeit hinaus fortgeführt wird."

5. Ausreichende Bevorratung

Bei Rabatt- oder Sonderaktionen ist auch immer damit zu rechnen, dass ein enorm hoher Ansturm auf den Online-Händler zukommt. Aber dafür muss der Händler gerüstet sein. Speziell zum Cyber Monday von amazon gibt es dazu ein Urteil des LG Berlin (Urt. v. 01.03.2012, Az. 91 O 27/11).

Bei amazon lief eine Aktion am Cyber Monday immer genau zwei Stunden. In jedem zwei-Stunden-Zeitraum wurden immer fünf Produkte mit extremen Rabatten angeboten. Tatsächlich war es aber so, dass einige der Produkte schon nach wenigen Sekunden ausverkauft waren.

Das sei wettbewerbswidrig, entschied das LG Berlin. Nachdem Urteil darf man mit Sonderaktionen wie einem Cyber Monday nur dann werben, wenn sichergestellt ist, dass die Ware während des ersten Viertels des Aktionszeitraumes verfügbar ist, in diesem Fall also mindestens eine halbe Stunde lang.

6. Keine Werbung mit nicht mehr verfügbaren Artikeln

Sobald die Verfügbarkeit der Ware nicht mehr gewährleistet ist, muss der Artikel im Shop auch als ausverkauft dargestellt und die Bestellung dieses Artikels unmöglich gemacht werden, z.B. durch Entfernung des Warenkorb-Buttons von der Produktseite.

Wer Produkte im Online-Shop anbietet, obwohl er weiß, dass er diese nicht liefern kann, handelt wettbewerbswidrig, entschied das LG Hamburg (Urt. v. 11.09.2009; Az. 312 O 637/08).

Dies hat auch das OLG Hamm (Urt. v. 11.8.2015, 4 U 69/15) bestätigt.

7. Klare Bedingungen formulieren und selbst einhalten

Verbraucher kommen natürlich schnell auf die Idee, bei Rabatten von 70 oder 80% sich mit mehreren Produkten einzudecken, vielleicht kann man diese ja später gewinnbringend weiterveräußern. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Wollen Online-Händler das aber verhindern, müssen sie klare Bedingungen formulieren und diese unmittelbar bei der Werbung auch abrufbar halten.

Denkbar wären etwa Einschränkungen wie "nur 3 Stück pro Bestellung" oder "nur 3 Stück pro Kunde" oder ähnlich klare Beschränkungen.

Zu unbestimmt ist dagegen die Formulierung "Abgabe nur in haushaltsüblicher Menge", da der Verbraucher nicht wissen kann, was damit gemeint ist, entschied zutreffend das LG Lübeck (Urt. v. 11.12.2012, 11 O 65/12). Am besten geben Sie nicht nur den entsprechenden (deutlichen) Hinweis, sondern beschränken auch die Menge der z.B. pro Bestellung bestellbaren Anzahl pro Produkt. Tun Sie das nicht, können Sie sich im Nachhinein nicht auf durch AGB beschränkte Bestellmenge berufen. Da der Kunde tatsächlich eine höhere Menge bestellen konnte, wurde dadurch die AGB-Klausel quasi "aufgehoben".

8. Die Grundsätze der Blickfangwerbung

Wird blickfangmäßig mit Rabatten (oder ähnlichem) geworben und hängt die Inanspruchnahme des Rabattes von bestimmten Faktoren ab oder gibt es Einschränkungen (wie z.B. die bestellbare Menge), so müssen solche Faktoren und Einschränkungen "am Blickfang teilhaben". Das bedeutet, dass es unzureichend (und irreführend) ist, wenn Sie mit einem Rabatt von 80% bewerben, aber diesen Rabatt in AGB oder an anderer Stelle an Bedingungen knüpfen.

Bekanntestes Beispiel ist die Werbung "20% auf alles - außer Tiernahrung". Die Einschränkung "außer Tiernahrung" stand dabei unmittelbar in der Anzeige und war auf einen Blick mit der angekündigten Aktion wahrzunehmen.

Ob solche Aufklärungen auch durch Sternchenhinweise erfolgen können, ist eine Frage des Einzelfalls. Darauf verlassen würde ich mich aber nicht. Lieber die Einschränkung direkt mit in die Blickfang-Anzeige schreiben.

Bedingungen und Einschränkungen sollten also (wenn überhaupt) nur sehr wenige gewählt werden, damit sie noch am Blickfang teilhaben können. Letztlich soll es am Cyber Monday auch sehr schnell gehen, da wäre es hinderlich, wenn der Verbraucher erst noch 2 A4-Seiten Rabatt-Bedingungen lesen muss.

9. Nach Ablauf der Zeit: Normalen Preis wieder "anschalten"

Sobald die Aktionszeit abgelaufen ist, müssen Sie natürlich beachten, dass das Produkt wieder zum alten Preis angeboten wird (siehe auch Punkt 4.). Wichtig ist aber auch, dass Sie zu diesem Zeitpunkt sämtliche Werbung mit dem Rabatt auf dieses dann abgelaufene Angebot abschalten.

So darf auf der Startseite Ihres Shops nicht mehr stehen "60% Rabatt für XY-Waschmaschine", wenn die Rabattzeit schon abgelaufen ist und der Rabatt nicht mehr gewährt wird. Denn auch diese Werbung würde dann eine Irreführung darstellen.

10. Allgemeine Regeln beachten

Letztlich gelten auch für Rabattaktionen die ganz normalen Regeln im Online-Shop. Impressum, Datenschutzerklärung, AGB und Widerrufsbelehrung müssen natürlich auch bei diesen Angeboten verfügbar sein.

Übrigens: Nur weil ein Artikel reduziert ist, heißt das nicht, dass er vom Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Dem Verbraucher steht am Cyber Monday genauso ein Widerrufsrecht zu wie an "normalen Tagen". Ausgeschlossen ist das Widerrufsrecht nur, wenn das Produkt unter eine der im Gesetz stehenden Ausnahmen fällt.

11. Werben Sie nicht mit "Black Friday"!

Der Begriff "Black Friday" ist eine eingetragene Marke in Deutschland (Registernummer 30 2013 057 574, eingetragen am 20.12.2013 für die Super Union Holdings Ltd., Hong Kong für verschiedene Einzelhandelsdienstleistungen). Es gibt auch eine deutsche Lizenznehmerin: die in München ansässige Black Friday GmbH.

Die Kanzlei BPM Legal hat aktuell einen Löschungsantrag gegen diese Markeneintragung gestellt, das Verfahren läuft noch.

Während des laufenden Löschungsverfahrens besteht das Risiko, dass die Rechteinhaber aus der eingetragenen Marke vorgehen, insbesondere auch Abmahnungen aussprechen oder einstweilige Verfügungen beantragen. Ob Abmahnungen/einstweilige Verfügungen trotz des laufenden Löschungsverfahrens erfolgreich sein können, hängt vom Einzelfall ab. Händler, die für 2016 Aktionen unter "Black Friday" planen, sollten deshalb die Chancen und Risiken genauestens abwägen bzw. sich rechtlich beraten lassen.
Trusted Shops ist Europas Vertrauensmarke im E-Commerce. Das Kölner Unternehmen stellt mit dem Gütesiegel inklusive Käuferschutz, dem Kundenbewertungssystem und dem Abmahnschutz ein "Rundum-sicher-Paket" bereit: Anhand von strengen Einzelkriterien wie Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz überprüft Trusted Shops seine Mitglieder und vergibt sein begehrtes Gütesiegel. Mit dem Käuferschutz, den jeder zertifizierte Online-Shop bietet, sind Verbraucher etwa bei Nichtlieferung von Waren abgesichert. Darüber hinaus sorgt das Kundenbewertungssystem für nachhaltiges Vertrauen bei Händlern und bei Käufern. Das Trusted Shops Projekt "Locatrust" verhilft lokalen Händlern zu echten Bewertungen ihrer Kunden. Damit bietet Trusted Shops lokalen Händlern die Möglichkeit, mehr Sichtbarkeit für ihr Geschäft und ihr Sortiment im Netz zu schaffen, um den Local Commerce zu stärken. Das Projekt wird im Rahmen des Strukturfonds EFRE (Europäische Fonds für Regionale Entwicklung) von der Europäischen Union gefördert.
Trusted Shops GmbH
Mustafa Ucar
Subbelrather Str. 15c
50823 Köln
mustafa.ucar@trustedshops.de
0221/77536-7531
trustedshops.de

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Black Friday und Cyber Monday - der Trend aus den USA schwappt schon länger auch nach Deutschland über. Das Prinzip ist einfach: An diesen Tagen gibt es in Online-Shops für sehr kurze Zeit jeweils ein Produkt, bei welchem der Preis massiv reduziert ist. Aber auch hier gilt es, rechtliche Spielregeln zu beachten. Martin Rätze, Rechtsexperte bei Trusted Shops, erläutert, was Shopbetreiber beachten müssen.

1. Korrekte Preiswerbung

Wer sich als Online-Händler am Cyber Monday beteiligen will, muss seine Schnäppchen-Angebote natürlich bewerben. Dafür gibt es allerdings Regeln und eine Vielzahl an Rechtsprechung. Wer sich nicht daran hält, kann abgemahnt werden.

Ganz grundsätzlich ist klar: Im Online-Shop müssen Preise genannt werden. Eine Funktion "Preis auf Anfrage" ist unzulässig. Beim Handel mit Verbrauchern müssen Brutto-Preise angegeben werden. Das gilt aber nicht nur am Cyber Monday, sondern immer.

2. Streichpreise ohne Erklärung

Der BGH (Urt. v. 5.11.2015, I ZR 182/14) hat mittlerweile erlaubt, dass in einem Online-Shop mit durchgestrichenen Preisen geworben werden darf, ohne dass diese näher erklärt werden müssen, sofern es sich um den ehemaligen Verkaufspreis des Händlers handelt.

Wird dagegen ein anderer Vergleichspreis, wie etwa die UVP durchgestrichen, muss eine entsprechende Erklärung vorhanden sein.

3. Keine Mondpreiswerbung

Bei der Berechnung des Rabattes dürfen Sie keine sog. Mondpreise verwenden.

Mondpreise sind Preise, die der Händler vor der Aktion nie oder nur eine verschwindend geringe Zeit verlangt hat.

Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor mancher Preisangabe beim Cyber Monday: Oft werde mit dicken Rabatten von 50% und mehr geworben. Tatsächlich wird aber bei der Berechnung des reduzierten Preises nicht der bisher verlangte Preis als Grundlage genommen, sondern die UVP des Herstellers.

Man kann seinen eigenen Preis zwar mit der UVP des Herstellers vergleichen. Allerdings darf dann meiner Meinung nach nicht mit Begriffen wie "Rabatt" oder "Reduziert" oder ähnlichem gearbeitet werden. Denn der Verbraucher erwartet bei solchen Bezeichnungen, dass sich die Reduzierung auf den bisher verlangten Preis bezieht.

Wer also schreibt "Nur heute 50% Rabatt" wirbt irreführend, wenn sich die 50% auf die UVP des Herstellers beziehen, der Preis des Händlers außerhalb der Aktion aber bereits unter der UVP liegt.

Und die Irreführung fällt sehr deutlich aus. Wie die VZ NRW ermittelt hat, entpuppen sich manche 50% und mehr Schnäppchen als 18% Schnäppchen. Zugegeben, das ist noch immer eine Preisreduzierung, stellt aber eine Irreführung über das Vorhandensein eines besonderen Preisvorteils i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 2 UWG dar.

Selbstverständlich muss der Preis, den Sie als Bezugspreis wählen, auch vor der Aktion eine gewisse Zeit von Ihnen verlangt worden sein. Irreführend wäre es, wenn Sie nur für wenige Tage (oder Stunden) den Preis anheben, um dann am Cyber Monday diesen kurzfristig erhöhten Preis als Referenz zu nehmen, damit Sie mit einem noch höheren Rabatt werben können.

4. Keine Verlängerung von Rabattaktionen

Wird eine Rabattaktion für einen gewissen Zeitraum angekündigt, so dürfen Händler diesen Zeitraum nicht einfach verlängern, entschied der BGH (Urteil v. 7. Juli 2011, I ZR 173/09).

Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 UWG handelt unlauter, wer unwahre oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben über den Anlass des Verkaufs wie das Vorhandensein eines besonderen Preisvorteils macht.

"Nach dieser Vorschrift kann auch die irreführende Ankündigung einer Sonderverkaufsaktion wie etwa eines Jubiläumsverkaufs unzulässig sein.

Insbesondere kann sich die Ankündigung einer Sonderveranstaltung als irreführend erweisen, wenn ein für einen befristeten Zeitraum angekündigter Sonderverkauf über die angegebene Zeit hinaus fortgeführt wird."

5. Ausreichende Bevorratung

Bei Rabatt- oder Sonderaktionen ist auch immer damit zu rechnen, dass ein enorm hoher Ansturm auf den Online-Händler zukommt. Aber dafür muss der Händler gerüstet sein. Speziell zum Cyber Monday von amazon gibt es dazu ein Urteil des LG Berlin (Urt. v. 01.03.2012, Az. 91 O 27/11).

Bei amazon lief eine Aktion am Cyber Monday immer genau zwei Stunden. In jedem zwei-Stunden-Zeitraum wurden immer fünf Produkte mit extremen Rabatten angeboten. Tatsächlich war es aber so, dass einige der Produkte schon nach wenigen Sekunden ausverkauft waren.

Das sei wettbewerbswidrig, entschied das LG Berlin. Nachdem Urteil darf man mit Sonderaktionen wie einem Cyber Monday nur dann werben, wenn sichergestellt ist, dass die Ware während des ersten Viertels des Aktionszeitraumes verfügbar ist, in diesem Fall also mindestens eine halbe Stunde lang.

6. Keine Werbung mit nicht mehr verfügbaren Artikeln

Sobald die Verfügbarkeit der Ware nicht mehr gewährleistet ist, muss der Artikel im Shop auch als ausverkauft dargestellt und die Bestellung dieses Artikels unmöglich gemacht werden, z.B. durch Entfernung des Warenkorb-Buttons von der Produktseite.

Wer Produkte im Online-Shop anbietet, obwohl er weiß, dass er diese nicht liefern kann, handelt wettbewerbswidrig, entschied das LG Hamburg (Urt. v. 11.09.2009; Az. 312 O 637/08).

Dies hat auch das OLG Hamm (Urt. v. 11.8.2015, 4 U 69/15) bestätigt.

7. Klare Bedingungen formulieren und selbst einhalten

Verbraucher kommen natürlich schnell auf die Idee, bei Rabatten von 70 oder 80% sich mit mehreren Produkten einzudecken, vielleicht kann man diese ja später gewinnbringend weiterveräußern. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Wollen Online-Händler das aber verhindern, müssen sie klare Bedingungen formulieren und diese unmittelbar bei der Werbung auch abrufbar halten.

Denkbar wären etwa Einschränkungen wie "nur 3 Stück pro Bestellung" oder "nur 3 Stück pro Kunde" oder ähnlich klare Beschränkungen.

Zu unbestimmt ist dagegen die Formulierung "Abgabe nur in haushaltsüblicher Menge", da der Verbraucher nicht wissen kann, was damit gemeint ist, entschied zutreffend das LG Lübeck (Urt. v. 11.12.2012, 11 O 65/12). Am besten geben Sie nicht nur den entsprechenden (deutlichen) Hinweis, sondern beschränken auch die Menge der z.B. pro Bestellung bestellbaren Anzahl pro Produkt. Tun Sie das nicht, können Sie sich im Nachhinein nicht auf durch AGB beschränkte Bestellmenge berufen. Da der Kunde tatsächlich eine höhere Menge bestellen konnte, wurde dadurch die AGB-Klausel quasi "aufgehoben".

8. Die Grundsätze der Blickfangwerbung

Wird blickfangmäßig mit Rabatten (oder ähnlichem) geworben und hängt die Inanspruchnahme des Rabattes von bestimmten Faktoren ab oder gibt es Einschränkungen (wie z.B. die bestellbare Menge), so müssen solche Faktoren und Einschränkungen "am Blickfang teilhaben". Das bedeutet, dass es unzureichend (und irreführend) ist, wenn Sie mit einem Rabatt von 80% bewerben, aber diesen Rabatt in AGB oder an anderer Stelle an Bedingungen knüpfen.

Bekanntestes Beispiel ist die Werbung "20% auf alles - außer Tiernahrung". Die Einschränkung "außer Tiernahrung" stand dabei unmittelbar in der Anzeige und war auf einen Blick mit der angekündigten Aktion wahrzunehmen.

Ob solche Aufklärungen auch durch Sternchenhinweise erfolgen können, ist eine Frage des Einzelfalls. Darauf verlassen würde ich mich aber nicht. Lieber die Einschränkung direkt mit in die Blickfang-Anzeige schreiben.

Bedingungen und Einschränkungen sollten also (wenn überhaupt) nur sehr wenige gewählt werden, damit sie noch am Blickfang teilhaben können. Letztlich soll es am Cyber Monday auch sehr schnell gehen, da wäre es hinderlich, wenn der Verbraucher erst noch 2 A4-Seiten Rabatt-Bedingungen lesen muss.

9. Nach Ablauf der Zeit: Normalen Preis wieder "anschalten"

Sobald die Aktionszeit abgelaufen ist, müssen Sie natürlich beachten, dass das Produkt wieder zum alten Preis angeboten wird (siehe auch Punkt 4.). Wichtig ist aber auch, dass Sie zu diesem Zeitpunkt sämtliche Werbung mit dem Rabatt auf dieses dann abgelaufene Angebot abschalten.

So darf auf der Startseite Ihres Shops nicht mehr stehen "60% Rabatt für XY-Waschmaschine", wenn die Rabattzeit schon abgelaufen ist und der Rabatt nicht mehr gewährt wird. Denn auch diese Werbung würde dann eine Irreführung darstellen.

10. Allgemeine Regeln beachten

Letztlich gelten auch für Rabattaktionen die ganz normalen Regeln im Online-Shop. Impressum, Datenschutzerklärung, AGB und Widerrufsbelehrung müssen natürlich auch bei diesen Angeboten verfügbar sein.

Übrigens: Nur weil ein Artikel reduziert ist, heißt das nicht, dass er vom Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Dem Verbraucher steht am Cyber Monday genauso ein Widerrufsrecht zu wie an "normalen Tagen". Ausgeschlossen ist das Widerrufsrecht nur, wenn das Produkt unter eine der im Gesetz stehenden Ausnahmen fällt.

11. Werben Sie nicht mit "Black Friday"!

Der Begriff "Black Friday" ist eine eingetragene Marke in Deutschland (Registernummer 30 2013 057 574, eingetragen am 20.12.2013 für die Super Union Holdings Ltd., Hong Kong für verschiedene Einzelhandelsdienstleistungen). Es gibt auch eine deutsche Lizenznehmerin: die in München ansässige Black Friday GmbH.

Die Kanzlei BPM Legal hat aktuell einen Löschungsantrag gegen diese Markeneintragung gestellt, das Verfahren läuft noch.

Während des laufenden Löschungsverfahrens besteht das Risiko, dass die Rechteinhaber aus der eingetragenen Marke vorgehen, insbesondere auch Abmahnungen aussprechen oder einstweilige Verfügungen beantragen. Ob Abmahnungen/einstweilige Verfügungen trotz des laufenden Löschungsverfahrens erfolgreich sein können, hängt vom Einzelfall ab. Händler, die für 2016 Aktionen unter "Black Friday" planen, sollten deshalb die Chancen und Risiken genauestens abwägen bzw. sich rechtlich beraten lassen.
Trusted Shops ist Europas Vertrauensmarke im E-Commerce. Das Kölner Unternehmen stellt mit dem Gütesiegel inklusive Käuferschutz, dem Kundenbewertungssystem und dem Abmahnschutz ein "Rundum-sicher-Paket" bereit: Anhand von strengen Einzelkriterien wie Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz überprüft Trusted Shops seine Mitglieder und vergibt sein begehrtes Gütesiegel. Mit dem Käuferschutz, den jeder zertifizierte Online-Shop bietet, sind Verbraucher etwa bei Nichtlieferung von Waren abgesichert. Darüber hinaus sorgt das Kundenbewertungssystem für nachhaltiges Vertrauen bei Händlern und bei Käufern. Das Trusted Shops Projekt "Locatrust" verhilft lokalen Händlern zu echten Bewertungen ihrer Kunden. Damit bietet Trusted Shops lokalen Händlern die Möglichkeit, mehr Sichtbarkeit für ihr Geschäft und ihr Sortiment im Netz zu schaffen, um den Local Commerce zu stärken. Das Projekt wird im Rahmen des Strukturfonds EFRE (Europäische Fonds für Regionale Entwicklung) von der Europäischen Union gefördert.
Trusted Shops GmbH
Mustafa Ucar
Subbelrather Str. 15c
50823 Köln
mustafa.ucar@trustedshops.de
0221/77536-7531
trustedshops.de

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht Hamburg-News.net als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: Hamburg-News.net distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Black Friday und Cyber Monday aus rechtlicher Sicht: 11 Fakten, die Shopbetreiber beachten müssen" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden


Diese Web-Videos bei Hamburg-News.net könnten Sie auch interessieren:

HSV-Fans sind sich nach dem Spiel gegen den VfL Wol ...

HSV-Fans sind sich nach dem Spiel gegen den VfL Wol ...
Titz am Tag nach dem HSV-Sieg in Wolfsburg

Titz am Tag nach dem HSV-Sieg in Wolfsburg
St. Pauli: 500 Teilnehmer demonstrieren gegen Droge ...

St. Pauli: 500 Teilnehmer demonstrieren gegen Droge ...

Alle Web-Video-Links bei Hamburg-News.net: Hamburg-News.net Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei Hamburg-News.net könnten Sie auch interessieren:

Flughafen-Hamburg-2016-16728-DSC_0351.jpg

Hamburg-Planten-un-Blomen-120904-DSC_0371 ...

Hamburg-Parkfriedhof-Ohlsdorf-150406-onli ...


Alle Fotos in der Foto-Galerie von Hamburg-News.net: Hamburg-News.net Foto - Galerie

Diese Lexikon-Einträge bei Hamburg-News.net könnten Sie auch interessieren:

 Hamburg
Die Freie und Hansestadt Hamburg (niederdeutsch Hamborg [ˈhambɔːχ], Abkürzung HH) ist als Stadtstaat ein Land der Bundesrepublik Deutschland. Hamburg ist mit knapp 1,8 Millionen Einwohnern die zweitgrößte Stadt Deutschlands, siebtgrößte der Europäischen Union sowie größte Stadt, die nicht Hauptstadt eines ihrer Mitgliedsstaaten ist. Seit dem 15. Dezember 2010 trägt Hamburg als zweite europäische Stadt den Titel „Umwelthauptstadt Europas“ für ein Jahr. amburg liegt in No ...

Diese Forum-Posts bei Hamburg-News.net könnten Sie auch interessieren:

 Hi! In ein modernes Bureau von heute gehört auf jeden Fall eine grüne Couch - von solcher Farbe, dass nicht genau gesagt werden kann, ob sie eher zu senfgelb oder schlammgrün tendiert. Eine Kaki Va ... (Kiezklatscher, 14.03.2019)

 Au, au, au! Ich verstehe dich gut, die Blasiertheit kommt mit den Scheinen und den Genen. Ist auch schwer, da moralistisch reinzugrätschen, selbsterfüllende Prophezeiungen gibt es schließlich auch ... (SchanzenWilli, 17.07.2017)

 Die Bayern haben nichts Eigenes !!! Industrie? Das sind alles Neuansiedlungen nach dem II.Weltkrieg, diese Industrie stammt ursprünglich aus Sachsen! Kultur? Die Blasmusik stammt eigentlich aus B ... (Hans-Peter, 13.07.2014)

Diese Testberichte bei Hamburg-News.net könnten Sie auch interessieren:

 Maggi - Magic Asia - Noodle Cup Chikcen Taste with Black Pepper & Chili Maggi - Magic Asia - Noodle Cup Chikcen Taste with Black Pepper & Chili ist ein einfach und schnell zubereiteter Nudel-Snack. Wenn es mal schnell gehen soll, durchaus schmackhaft ... (Harald, 16.3.2022)

 Prinzenrolle Black&White So eine Prinzenrolle im Hause ist schon was Feines. Eine Tasse Kaffee so zwischendurch und ein oder zwei Kekse dazu oder wenn überraschend Besuch kommt. Kaffee und Keksschale reic ... (Sarah Goldberg, 14.5.2019)

 Haymans Old Tom Gin Gin ist nicht gleich Gin, das habe ich schon vor einer Weile realisiert. Und dann kam der Tipp, probiere mal Old Tom Gin. Old Tom Gin gibt es auch in allen Preislagen. ... (David Strecker, 01.6.2018)

Diese News bei Hamburg-News.net könnten Sie auch interessieren:

 New Media AV distribuiert Cine-Objektive von Laowa (NMAV, 18.01.2024)
Nürnberg – 16. Januar 2024. Der Nürnberger ProVideo-Distributor New Media AV vertreibt ab Februar die professionellen Cine-Objektive des chinesischen Objektivherstellers Laowa, der in seinen Produkten einen besonderen Fokus auf einzigartige Makro-, Zoom- und anamorphe Objektive legt.
Ab Februar ist New Media AV exklusiver Distributor der Cine-Objektive von Laowa in Deutschland und Österreich. Zudem vertreibt New Media AV Laowas Produkte auch in 13 weitere Länder Europas.

Im ...

 Mit Öko-Kraftwerken verschwindet der Wald (prmaximus, 14.05.2021)
NAEB-Mitglied werden und NAEB-Rundbrief per E-Mail empfangen [2]

NAEB 2110 am 9. Mai 2021

Mit Holz befeuerte Kraftwerke sollen die Energiewende vorantreiben. Dafür müsste der BRD-Wald in wenigen Jahrzehnten geopfert werden. Der Stromverbraucherschutz NAEB hat die Daten am Beispiel des Kraftwerks Hannover-Stöcken zusammengetragen.

Fast unbemerkt wegen der Corona-Hysterie hat der Bundestag die Neufassung des "Gesetze ...

 Lange Leitungen gefährden die Stromversorgung (prmaximus, 15.03.2021)
NAEB-Mitglied werden und NAEB-Rundbrief per E-Mail empfangen [2]

NAEB 2106 am 14. März 2021

Wenn jemand eine lange Leitung hat, braucht er lange bis zur richtigen Erkenntnis. Das gilt wohl auch für die vielen Politiker, die lange Stromleitungen von Nord nach Süd fordern, um den Windstrom von der Küste zu den Verbrauchern in Hessen, Bayern und Baden-Württemberg zu leiten. Denn dort sollen bald alle Kern- und Kohlekraftwerke ...

 Neues Sortiment bei Technik Schnäppchen GmbH (prmaximus, 05.03.2021)
Zum Shop:Black Friday und Cyber Monday und Weihnachten liegen hinter uns und somit sind auch die entsprechenden Aktionen beendet.

Nach einer kurzen Atempause sind wir nun mit neuen Angeboten und Aktionen wieder täglich dabei unsere Kunden zu überraschen und zu belohnen. Daher sind natürlich auch wieder viele verschiedene Angebote verfügbar. Der Versand ist wie immer gratis und wird auch in Zukunft gratis bleiben. Täglich wird ...

 Rund 70% aller E-Mails sind ungewollt (PR-Gateway, 11.08.2020)
Das Hornetsecurity Security Lab veröffentlicht neue Zahlen

Rund 300 Milliarden E-Mails werden täglich versendet - die Zahl der privat und geschäftlich verschickten und empfangenen E-Mails soll laut Prognose bis 2024 sogar auf 361,6 Milliarden ansteigen. Allerdings sind nicht alle E-Mails, die im Postfach von Usern landen, erwünscht und ungewollte E-Mails enthalten nicht nur fragwürdige Werbung, sondern oftmals auch schädliche Anhänge und Links. Wie viele E-Mails überhaupt von Nutzern erwü ...

 New Media AV mit Produktpremiere auf Hamburg Open (NMAV, 21.01.2020)
Nürnberg/Hamburg – 17. Januar 2020. Distributor New Media AV stellt auf der Hamburg Open an Stand 216 aus und zeigt zum ersten Mal in Deutschland Dionic 26V.

Wenn die Hamburg Open in diesem Jahr zum ersten Mal in die Messe Hamburg umzieht, kommt es zu einer weiteren Premiere: Erstmals werden in Deutschland die Akkus der Reihe Dionic 26V von Anton/Bauer am Stand des Broadcast-Distributors New Media AV präsentiert.

Die mobile Stromlösung für Geräte im hohen Spannungs ...

 TOPROs Wintersessel ''Cortina'': Wohltuende Wärme und Entspannung durch eingebaute Sitzheizung (PR-Gateway, 15.11.2019)
Wer die Sitzheizung im Auto kennt, möchte auf diese angenehme Wärme im Winter nicht mehr verzichten. Warum sollte man sich aber nicht auch zuhause von einer Sitzheizung im Lieblingssessel wärmen und entspannen lassen? Der moderne Ruhe- und Aufstehsessel "Cortina" von TOPRO bietet diesen Komfort. Neben der eingebauten Sitzheizung hat er verschiedene elektrisch verstellbare Sitz-, Ruhe- und Liegepositionen, eine Aufstehhilfe sowie weiche Sitzpolster und sieht noch dazu "stylisch" aus. Das macht ih ...

 ''Knoppers NussRiegel Quiz'' ist erster Marken-Skill für Alexa-Endgeräte in Form eines Gewinnspiels (PR-Gateway, 14.11.2019)
Quizzen war noch nie so einfach - und so "lecker". Mit dem "Knoppers NussRiegel Quiz" beschreitet Storck neue Wege der Markenkommunikation. In Zusammenarbeit mit Jovo wurde der erste Marken-Skill für Alexa in Form eines Gewinnspiels geschaffen: Jeden Nachmittag ab halb vier haben User die Chance, ihr Allgemeinwissen auf die Probe zu stellen - und tolle Gewinne zu ergattern.

Smart Speaker liegen im Trend: Rund 15 Prozent der Deutschen mit Internetzugang nutzen in ihrem Alltag bereits intel ...

 27 Auszeichnungen bei der Berliner Type 2019 (PR-Gateway, 04.07.2019)
Die BERLINER TYPE Award sichtet und dokumentiert jährlich (und das seit 51 Jahren) den aktuellen Leistungsstand des Designs, der Typografie und der Realisation von Printprodukten in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Der Print-Award ist Maßst

11 Mal hat die Jury Metall bei der 51. Ausrichtung der BERLINER TYPE vergeben. Mit 16 Diplomen wurden beispielhafte Einzelleistungen in ...

 Tattoo Studio in Hamburg - Die Welt des Kults (PR-Gateway, 09.04.2019)
von Kunstwerken und Horror Tattoos

Tattoo"s die Welt der Farben und Formen, immer beliebter wird der Trend sich seine eigene Geschichte auf die Haut malen zu lassen und sich mit Bildern zu verewigen. Das ist der Grund warum Tattoostudios in ganz Deutschland mittlerweile an fast jeder Ecke zu finden sind. Wir haben uns in Hamburg umgesehen und mussten feststellen, das Tattoostudio nicht gleich Tattoostudio ist. Viele sind ein zusammengewürfeltes Team aus ganz Deutschland, die Tattookünstle ...

Werbung bei Hamburg-News.net:





Black Friday und Cyber Monday aus rechtlicher Sicht: 11 Fakten, die Shopbetreiber beachten müssen

 
Hamburg News NET - Infos News & Tipps @ Hamburg ! Aktuelles Amazon-Schnäppchen

Hamburg News NET - Infos News & Tipps @ Hamburg ! Video Tipp @ Hamburg-News.net

Hamburg News NET - Infos News & Tipps @ Hamburg ! Online Werbung

Hamburg News NET - Infos News & Tipps @ Hamburg ! Verwandte Links
· Mehr aus der Rubrik Hamburg Infos
· Weitere News von Hamburg-News


Der meistgelesene Artikel zu dem Thema Hamburg Infos:
Payment Dienstleister ExperCash auf der eCommerce Conference Frühjahr 2010


Hamburg News NET - Infos News & Tipps @ Hamburg ! Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

schlecht
normal
gut
Sehr gut
Exzellent



Hamburg News NET - Infos News & Tipps @ Hamburg ! Online Werbung

Hamburg News NET - Infos News & Tipps @ Hamburg ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden


Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel und alle sonstigen Beiträge, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2009 - 2024!

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keinerlei Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder alle sonstigen Verlinkungen führen.

Sie können die Schlagzeilen unserer neuesten Artikel durch Nutzung der Datei backend.php direkt auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

Hamburg News & Hamburg Infos & Hamburg Tipps - Aktuelles aus der Hansestadt / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung

Black Friday und Cyber Monday aus rechtlicher Sicht: 11 Fakten, die Shopbetreiber beachten müssen