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Hamburg News! Rechtssicherer Onlineshop in 9 Schritten: Keine Chance für Abmahner!

Veröffentlicht am Dienstag, dem 25. Juni 2019 von Hamburg-News.Net

Hamburg Infos
PR-Gateway: Ein eigener Onlineshop erfordert im Vorfeld große Anstrengungen, ausgefeilte Marktkenntnisse und die feste Überzeugung, das Richtige zu tun. Um das Ergebnis dieser Mühe nicht durch Abmahnungen von Wettbewerbern, Verbraucherzentralen oder "Abmahnvereinen" zu gefährden, muss Ihr Onlineshop rechtssicher sein.

Dabei gilt es, eine Reihe von gesetzlichen und/oder häufig wechselnden Vorschriften zu beachten, EU-Vorgaben und aktuelle Urteile im Blick zu behalten.

Nur ein rechtssicherer Onlineshop bewahrt Sie vor oft existenzgefährdenden Abmahnkosten. Eine Checkliste.

Das Impressum: Vollständig und richtig platziert

Jeder Onlineshop muss eine Anbieterkennung, also ein Impressum, ausweisen. Diese Selbstverständlichkeit darf aber nicht irgendwie zusammengestellt und irgendwo platziert werden - Inhalt und Form sind penibel reglementiert. Das Telemediengesetz schreibt eine "leichte Erkennbarkeit" und eine "ständige Verfügbarkeit" vor. Außerdem müssen folgende Daten enthalten sein:

- Name der Person bzw. der Firma,

- Anschrift,

- E-Mail-Adresse

- ggfs. Vertretungsberechtigte(r),

- soweit vorhanden: Registereintrag und Umsatzsteuer-ID.

Fehlende oder unvollständige Angaben können geahndet werden.

Datenschutzerklärung im Onlineshop: Verständlich und umfänglich

Äußerste Sorgfalt sollten Sie auf das Thema Datenschutzerklärung im Onlineshop verwenden. Sie müssen Ihre Kunden verständlich darüber informieren, welche Daten Sie zu welchem Zweck erheben und gegebenenfalls speichern. Die Datenschutzerklärung im Onlineshop erstreckt sich auf pure Kunden- und Bestelldaten ebenso wie auf Angaben, die durch Tracking-Tools wie Google Analytics oder Plug-ins wie Social-Media-Buttons abgerufen werden.

Die Datenweitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.

Die AGBs: Das rechtliche Rückgrat

Die AGBs sind prinzipiell das rechtliche Rückgrat aller Verträge, die Sie mit Ihren Kunden eingehen. Sie geben Ihnen zwar einen gewissen Spielraum, sich von gesetzlichen Regelungen abzusetzen, bergen aber gleichzeitig die Gefahr rechtlich unwirksame Klauseln einzubauen.

Um einer Abmahnung im Onlineshop vorzubeugen, empfiehlt es sich daher unbedingt, die AGBs von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen - und regelmäßig kontrollieren - zu lassen.

Die Widerrufsbelehrung: Der Teufel lauert im Detail

Ein rechtssicherer Onlineshop muss über eine korrekte und aktuelle Widerrufsbelehrung verfügen. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen haben sich insbesondere nach der Gesetzesänderung im Juni 2014 zu großen Abmahn-Fallen entwickelt. Hier liegt der Teufel oft im Detail der Formulierung.

Versichern Sie sich professioneller Hilfe, wenn Sie eine "unanfechtbare" Widerrufsbelehrung für Ihren Onlineshop erstellen möchten.

Preis und Lieferkosten: Gesamt, gesplittet und die Extras

Vermutlich werden Sie große Umsicht bei der internen Preisfindung für die Waren in Ihrem Onlineshop walten lassen - hegen Sie gleiche Sorgfalt bei der "äußeren" Preisgestaltung, um Ihren Onlineshop rechtssicher zu machen. Das meint: Sie müssen stets einen Gesamtpreis ausweisen, aber auch die darin enthaltenen Bestandteile, wie zum Beispiel die Mehrwertsteuer, angeben.

Die Versandkosten sind explizit und in konkreter Höhe aufzuführen.

Haftung und Urheberrecht: Versichern Sie sich der Nutzungsrechte

Grundsätzlich sind Sie als Betreiber Ihres Onlineshops für alle Inhalte Ihrer Website verantwortlich. Verwenden Sie Produktfotos, so müssen darauf achten, dass diese frei verfügbar und nicht marken- oder urheberrechtlich geschützt sind. Ist dies der Fall, dann müssen Sie die entsprechenden Lizenzen erwerben - oder auf die Verwendung verzichten.

Insbesondere nach der aktuellen Diskussion um die Reform des Urheberrechts - und der damit einhergehenden größeren Sensibilisierung - laufen Sie schnell Gefahr, Opfer einer Abmahnung im Onlineshop zu werden.

Zahlungsmöglichkeiten: Mindestens eine kostenfreie

Welche Zahlungsmöglichkeiten ein Online-Portal vorhalten soll, ist eine grundsätzlich schwierige Frage, deren Beantwortung von vielerlei Faktoren beeinflusst wird. Unabhängig von Händler-Risiko und/oder Käufer-Präferenz muss ein rechtssicherer Onlineshop auf jeden Fall eine Zahlungsmethode anbieten, die ohne weitere Kosten verwendet werden kann.

Bei allen anderen Zahlungsarten muss die Höhe der jeweiligen, zusätzlichen Kosten deutlich erkennbar ausgewiesen werden. Eine Erläuterung im Rahmen des Bestellprozesses bietet sich an.

Der Bestell-Button: Die Aufschrift zählt

Lange Zeit galt der Jetzt-kaufen-Button als rechtlicher Fallstrick. Weil mit ihm eine Menge Betrügereien initiiert wurden, bei denen arglose Kunden, in die sogenannten "Abo-Fallen" "getappt" sind. Dem ist mit neuen Regelungen ein Riegel vorgeschoben worden: Der Bestell-Button muss präzise und eindeutig beschriftet sein.

Gängige Formulierungen, mit denen Ihr Onlineshop auf der sicheren Seite ist, lauten "kostenpflichtig bestellen" oder "jetzt zahlungspflichtig bestellen".

Lieferfristen: "Sofort" meint innerhalb von fünf Tagen

Die aktuelle Rechtsprechung unterstellt, das ein Online-Händler die angeboten Waren auf Lager hält. Gleichwohl sind Online-Anbieter grundsätzlich verpflichtet, Ihre Kunden vor Kaufabschluss über die exakte Lieferzeit zu informieren. Die Gerichte haben dabei der Angabe "sofort" eine Zeitspanne von fünf Tagen zuerkannt, innerhalb derer die Ware beim Kunden eintreffen muss.

Längere Lieferfristen müssen so präzise wie möglich übermittelt werden. Vermeiden Sie Aussagen wie "circa", "annähernd" oder "voraussichtlich" - sie sind im schlechtesten Fall rechtlich angreifbar.

Newsletter: Nur mit zweifachem Einverständnis

Newsletter sind ein sehr effektives Marketing-Instrument, um potenzielle Kunden anzusprechen beziehungsweise Einmal-Käufer zu Bestandskunden zu machen. Leider können Sie auch hierbei rechtlich einiges falsch machen. Die aktuelle Rechtslage sieht ein sogenanntes Double-Opt-In-Verfahren zwingend vor.

Das bedeutet, dass Sie dem Kunden nach seiner Anmeldung für Ihren Newsletter (beispielsweise über ein Formular auf Ihrer Website) zunächst eine Mail schicken müssen, in der er seine Zustimmung zum Erhalt des Newsletter erneut bestätigen kann.

Fazit: Nehmen Sie professionelle Hilfe in Anspruch - zu Ihrer eigenen Sicherheit

Angesichts der Komplexität der rechtlichen Anforderungen und der zudem häufig wechselnden Vorschriften und "Auslegungs-Urteile" empfiehlt es sich, niemals auf kompetente rechtliche Hilfe zu verzichten, wenn Sie Ihren Onlineshop rechtssicher machen möchten.

So schließen Sie aus, Opfer der regelrechten "Abmahnindustrie" zu werden, die unerfahrene Onlineshops mit Abmahnungen und Unterlassungserklärungen überzieht. Vielfach erweisen sich die eingeforderten Kosten als existenzgefährdend.

Ein rechtssicherer Onlineshop bietet dafür keine Angriffsfläche. Versichern Sie sich der Unterstützung eines spezialisierten Fachanwalts - damit Sie lange Freude an Ihrem Onlineshop haben.

Quelle: https://kanzlei-bennek.de/rechtssicherer-onlineshop/

Rechtsanwalt Marco Bennek

Rathausmarkt 5

20095 Hamburg

Telefon 040 32 55 32 28

Fax 040 32 55 32 42

E-Mail: info@kanzlei-bennek.de

Web: https://kanzlei-bennek.de/

Standort und Kontaktdaten der Kanzlei: https://jm1.eu/anwaltbennekmaps

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag

09:00 - 18:00 Uhr
Als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz berate ich Sie im Markenrecht, Designrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht. Mein Fokus liegt auf der Bearbeitung von Markenanmeldungen, wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen, rechtlichen Absicherung von Onlineshops und der juristischen Beratung von Onlinehändlern.
Rechtsanwalt Marco Bennek
Marco Bennek
Rathausmarkt 5
20095 Hamburg
info@kanzlei-bennek.de
040 32 55 32 28
https://kanzlei-bennek.de/

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Ein eigener Onlineshop erfordert im Vorfeld große Anstrengungen, ausgefeilte Marktkenntnisse und die feste Überzeugung, das Richtige zu tun. Um das Ergebnis dieser Mühe nicht durch Abmahnungen von Wettbewerbern, Verbraucherzentralen oder "Abmahnvereinen" zu gefährden, muss Ihr Onlineshop rechtssicher sein.

Dabei gilt es, eine Reihe von gesetzlichen und/oder häufig wechselnden Vorschriften zu beachten, EU-Vorgaben und aktuelle Urteile im Blick zu behalten.

Nur ein rechtssicherer Onlineshop bewahrt Sie vor oft existenzgefährdenden Abmahnkosten. Eine Checkliste.

Das Impressum: Vollständig und richtig platziert

Jeder Onlineshop muss eine Anbieterkennung, also ein Impressum, ausweisen. Diese Selbstverständlichkeit darf aber nicht irgendwie zusammengestellt und irgendwo platziert werden - Inhalt und Form sind penibel reglementiert. Das Telemediengesetz schreibt eine "leichte Erkennbarkeit" und eine "ständige Verfügbarkeit" vor. Außerdem müssen folgende Daten enthalten sein:

- Name der Person bzw. der Firma,

- Anschrift,

- E-Mail-Adresse

- ggfs. Vertretungsberechtigte(r),

- soweit vorhanden: Registereintrag und Umsatzsteuer-ID.

Fehlende oder unvollständige Angaben können geahndet werden.

Datenschutzerklärung im Onlineshop: Verständlich und umfänglich

Äußerste Sorgfalt sollten Sie auf das Thema Datenschutzerklärung im Onlineshop verwenden. Sie müssen Ihre Kunden verständlich darüber informieren, welche Daten Sie zu welchem Zweck erheben und gegebenenfalls speichern. Die Datenschutzerklärung im Onlineshop erstreckt sich auf pure Kunden- und Bestelldaten ebenso wie auf Angaben, die durch Tracking-Tools wie Google Analytics oder Plug-ins wie Social-Media-Buttons abgerufen werden.

Die Datenweitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.

Die AGBs: Das rechtliche Rückgrat

Die AGBs sind prinzipiell das rechtliche Rückgrat aller Verträge, die Sie mit Ihren Kunden eingehen. Sie geben Ihnen zwar einen gewissen Spielraum, sich von gesetzlichen Regelungen abzusetzen, bergen aber gleichzeitig die Gefahr rechtlich unwirksame Klauseln einzubauen.

Um einer Abmahnung im Onlineshop vorzubeugen, empfiehlt es sich daher unbedingt, die AGBs von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen - und regelmäßig kontrollieren - zu lassen.

Die Widerrufsbelehrung: Der Teufel lauert im Detail

Ein rechtssicherer Onlineshop muss über eine korrekte und aktuelle Widerrufsbelehrung verfügen. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen haben sich insbesondere nach der Gesetzesänderung im Juni 2014 zu großen Abmahn-Fallen entwickelt. Hier liegt der Teufel oft im Detail der Formulierung.

Versichern Sie sich professioneller Hilfe, wenn Sie eine "unanfechtbare" Widerrufsbelehrung für Ihren Onlineshop erstellen möchten.

Preis und Lieferkosten: Gesamt, gesplittet und die Extras

Vermutlich werden Sie große Umsicht bei der internen Preisfindung für die Waren in Ihrem Onlineshop walten lassen - hegen Sie gleiche Sorgfalt bei der "äußeren" Preisgestaltung, um Ihren Onlineshop rechtssicher zu machen. Das meint: Sie müssen stets einen Gesamtpreis ausweisen, aber auch die darin enthaltenen Bestandteile, wie zum Beispiel die Mehrwertsteuer, angeben.

Die Versandkosten sind explizit und in konkreter Höhe aufzuführen.

Haftung und Urheberrecht: Versichern Sie sich der Nutzungsrechte

Grundsätzlich sind Sie als Betreiber Ihres Onlineshops für alle Inhalte Ihrer Website verantwortlich. Verwenden Sie Produktfotos, so müssen darauf achten, dass diese frei verfügbar und nicht marken- oder urheberrechtlich geschützt sind. Ist dies der Fall, dann müssen Sie die entsprechenden Lizenzen erwerben - oder auf die Verwendung verzichten.

Insbesondere nach der aktuellen Diskussion um die Reform des Urheberrechts - und der damit einhergehenden größeren Sensibilisierung - laufen Sie schnell Gefahr, Opfer einer Abmahnung im Onlineshop zu werden.

Zahlungsmöglichkeiten: Mindestens eine kostenfreie

Welche Zahlungsmöglichkeiten ein Online-Portal vorhalten soll, ist eine grundsätzlich schwierige Frage, deren Beantwortung von vielerlei Faktoren beeinflusst wird. Unabhängig von Händler-Risiko und/oder Käufer-Präferenz muss ein rechtssicherer Onlineshop auf jeden Fall eine Zahlungsmethode anbieten, die ohne weitere Kosten verwendet werden kann.

Bei allen anderen Zahlungsarten muss die Höhe der jeweiligen, zusätzlichen Kosten deutlich erkennbar ausgewiesen werden. Eine Erläuterung im Rahmen des Bestellprozesses bietet sich an.

Der Bestell-Button: Die Aufschrift zählt

Lange Zeit galt der Jetzt-kaufen-Button als rechtlicher Fallstrick. Weil mit ihm eine Menge Betrügereien initiiert wurden, bei denen arglose Kunden, in die sogenannten "Abo-Fallen" "getappt" sind. Dem ist mit neuen Regelungen ein Riegel vorgeschoben worden: Der Bestell-Button muss präzise und eindeutig beschriftet sein.

Gängige Formulierungen, mit denen Ihr Onlineshop auf der sicheren Seite ist, lauten "kostenpflichtig bestellen" oder "jetzt zahlungspflichtig bestellen".

Lieferfristen: "Sofort" meint innerhalb von fünf Tagen

Die aktuelle Rechtsprechung unterstellt, das ein Online-Händler die angeboten Waren auf Lager hält. Gleichwohl sind Online-Anbieter grundsätzlich verpflichtet, Ihre Kunden vor Kaufabschluss über die exakte Lieferzeit zu informieren. Die Gerichte haben dabei der Angabe "sofort" eine Zeitspanne von fünf Tagen zuerkannt, innerhalb derer die Ware beim Kunden eintreffen muss.

Längere Lieferfristen müssen so präzise wie möglich übermittelt werden. Vermeiden Sie Aussagen wie "circa", "annähernd" oder "voraussichtlich" - sie sind im schlechtesten Fall rechtlich angreifbar.

Newsletter: Nur mit zweifachem Einverständnis

Newsletter sind ein sehr effektives Marketing-Instrument, um potenzielle Kunden anzusprechen beziehungsweise Einmal-Käufer zu Bestandskunden zu machen. Leider können Sie auch hierbei rechtlich einiges falsch machen. Die aktuelle Rechtslage sieht ein sogenanntes Double-Opt-In-Verfahren zwingend vor.

Das bedeutet, dass Sie dem Kunden nach seiner Anmeldung für Ihren Newsletter (beispielsweise über ein Formular auf Ihrer Website) zunächst eine Mail schicken müssen, in der er seine Zustimmung zum Erhalt des Newsletter erneut bestätigen kann.

Fazit: Nehmen Sie professionelle Hilfe in Anspruch - zu Ihrer eigenen Sicherheit

Angesichts der Komplexität der rechtlichen Anforderungen und der zudem häufig wechselnden Vorschriften und "Auslegungs-Urteile" empfiehlt es sich, niemals auf kompetente rechtliche Hilfe zu verzichten, wenn Sie Ihren Onlineshop rechtssicher machen möchten.

So schließen Sie aus, Opfer der regelrechten "Abmahnindustrie" zu werden, die unerfahrene Onlineshops mit Abmahnungen und Unterlassungserklärungen überzieht. Vielfach erweisen sich die eingeforderten Kosten als existenzgefährdend.

Ein rechtssicherer Onlineshop bietet dafür keine Angriffsfläche. Versichern Sie sich der Unterstützung eines spezialisierten Fachanwalts - damit Sie lange Freude an Ihrem Onlineshop haben.

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Zum 1. März verabschiedet sich Dietrich Poburski nach mehr als 60 Jahren im Familienbetrieb als Geschäftsführer des Spezialunternehmens für nutzbare Dächer aus dem aktiven Geschäft. Diplom-Ingenieur Jan-Steffen Kastorff, der das Unternehmen bereits seit 2014 gemeinsam mit Dietrich Poburski führt, übernimmt die alleinige Geschäftsführung, gemeinsam mit einem Leitungsteam bestehend aus Niklas Petersen, Kaufmännische Leitung, Martin Stoffel, Leitung Vertrieb und Marketing und Julia Rohl ...

 Von komplex zu klar: Scribble Video, Ihre Erklärvideo Agentur Zürich für schweizer Unternehmen (PR-Gateway, 22.03.2024)
Erklärvideo Agentur Zürich

Zürich, März 2024 - Scribble Video, die führende Agentur für Erklärvideos, freut sich, ihre Expansion in die Schweiz bekanntzugeben. Diese strategische Entwicklung ermöglicht es Schweizer Unternehmen, die einzigartigen Vorteile von Scribble Videos zu nutzen, um komplexe Botschaften auf einfache und eindrucksvolle Weise zu vermitteln. Durch den Einsatz von handgezeichneten B ...

 Kommunikative Wende: Scribble Video revolutioniert Vorstandspräsentationen (PR-Gateway, 21.03.2024)
Vorstandspräsentationen mit neuem Erklärvideo-Service

Hamburg im März 2024 - In einer Welt, in der die Informationsflut stetig zunimmt, ist die klare und prägnante Kommunikation von Unternehmenszielen und -strategien entscheidender denn je. Scribble Video aus Hamburg stellt nun einen innovativen Service vor, der die Art und Weise, wie Unternehmen ihre Kernbotschaften vermitteln, grundlegend verändert. Durch den Einsatz von Erklärvideos ermöglicht Scribble Video eine neue Ebene der Übe ...

 SmartBenefit von Shell Fleet Solutions: Eine gute Alternative zur Prepaid-Tankkarten (PR-Gateway, 20.03.2024)


- Mit SmartBenefit zahlen Unternehmen nur für die Tankleistungen, die ihre Mitarbeitenden tatsächlich in Anspruch nehmen.

- Das neue Angebot von Shell Fleet Solutions ermöglicht den steuerfreien Sachbezug für Mitarbeiter.

- SmartBenefit vereinfacht die Verwaltung und Kontrolle von Mitarbeiter-Incentives beim Tanken durch Sammelrechnung und Reporting




 
Steigende Nachfrage nach Dauerschläfer Schlafsofas (PR-Gateway, 19.03.2024)
Steigende Nachfrage nach Dauerschläfer Schlafsofas in den letzten 7 Jahren: Wohnraumoptimierung und Design im Fokus

Hamburg, 19.03.2024 - Seit unserer Gründung im Jahr 2008 hat sich der Markt für Dauerschläfer Schlafsofas und Schlafcouches kontinuierlich entwickelt, und in den letzten 7 Jahren verzeichneten wir einen signifikanten Anstieg der Nachfrage. Dieser Trend ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen.



Einer d ...

 SCHIFFL IT bestätigt seine hohen Qualitäts- und Sicherheitsstandards mit ISO-Zertifizierungen (PR-Gateway, 19.03.2024)
Angesichts des globalen Anstiegs von Cyberangriffen reagiert SCHIFFL IT mit zielgerichteten Maßnahmen zur Stärkung seiner Sicherheitsarchitektur.

Die SCHIFFL IT Service GmbH bestätigt ihrehohen Qualitäts- und Sicherheitsstandards durch die aktuelle Erneuerung der ISO/IEC 27001 und ISO 9001 Zertifizierungen im Januar 2024.



Laut dem aktuellen Munich Security Index zählen Cyber-Vorfälle das dritte Jahr in Folge weltweit zu den größten Gefahren, was die Bedeutung einer ...

 Dr. Hans-Dietrich Reckhaus - Der Weg zum Insektenretter (PR-Gateway, 18.03.2024)
Eine neue Folge Kontora Insights

Folge 21 von Kontora Insights steht ganz im Zeichen unternehmerischen Wandels: Zu Gast im Unternehmer-Podcast ist Dr. Hans-Dietrich Reckhaus, der nicht nur Insektenbekämpfungsmittel herstellt, sondern auch insektenfreundliche Lebensräume schafft. Reckhaus erzählt von frühen Zweifeln an seinem Geschäft, einer Begegnung, die alles a ...

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