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GRP Rainer obsiegt im Prozess um Medienfondsbeteiligung
Datum: Dienstag, dem 14. August 2012
Thema: Hamburg Infos


GRP Rainer obsiegt im Prozess um Medienfondsbeteiligung

Die Rechtsanwaltskanzlei GRP Rainer hat in diesem Verfahren ein weiteres positives Urteil für Kapitalanleger einer Medienfondsbeteiligung erstritten.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In dem von der Kanzlei GRP Rainer erstrittenen Urteil vom 19.07.2012 hat die 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen (LG Aachen, Aktenzeichen 1 O 589/11) die beklagte Bank zum Schadenersatz und zur so genannten Rückabwicklung der Beteiligung an dem geschlossenen Fonds Mediastream Dritte Film GmbH & Co. Beteiligungs KG verurteilt.

In dem der Entscheidung zugrundeliegenden Fall wurde den Klägern von einem Anlageberater der Bank eine Beteiligung an dem Medienfonds Mediastream Dritte Film GmbH & Co. Beteiligungs KG empfohlen und verkauft. Nach den Feststellungen des Gerichts haben die Mitarbeiter der Bank die Kläger im Rahmen des vorangegangenen Beratungsgespräches nicht über die mit einer Beteiligung an einem Medienfonds verbundenen Risiken unterrichtet. Danach wurden die Kläger zum Beispiel nicht darüber aufgeklärt, dass sich die steuerliche Beurteilung des Fondskonzepts durch die Finanzverwaltung selbst bei unveränderter Gesetzeslage ändern kann.

In ihrer Entscheidung gaben die Richter den von GRP Rainer vertretenen Anlegern Recht. Eine Pflichtverletzung der Anlageberater der Bank im Rahmen des Beratungsgesprächs ist nach dem Tenor des Urteils als gegeben anzusehen. Die Kläger konnten den Beweis führen, dass aus der Anlageberatung durch die beklagte Bank die Möglichkeit einer geänderten steuerlichen Einschätzung der Beteiligung an dem Medienfonds nicht hervorging. Darüber hinaus konnte sich die beklagte Bank auch nicht auf die Verwirkung der Schadenersatzansprüche berufen, da sie keine Umstände darlegen konnte, welche die Geltendmachung der Rechte der Anleger als treuwidrig erschienen ließen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Um Schadenersatzansprüche aus einer Fondszeichnung zu überprüfen und durchzusetzen, wird den Anlegern aufgrund der drohenden Verjährung ihrer Rechte empfohlen, zeitnah einen erfahrenen Rechtsanwalt zur Rate zu ziehen.

Wir von GRP Rainer bieten Ihnen eine umfassende rechtliche Prüfung Ihrer Beteiligung durch unsere im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwälte. Unser Ziel ist es, sie unbeschadet aus Ihrer Fondsbeteiligung herauszuführen.

Sollten die Voraussetzungen eines Schadenersatzanspruchs vorliegen, treten wir für Sie mit der Gegenseite in Kontakt und kämpfen entschieden für Ihr Recht - sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

http://www.grprainer.com/Medienfonds.html
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht über Gesellschaftsrecht bis hin zum Arbeitsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
presse@grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com

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Die Rechtsanwaltskanzlei GRP Rainer hat in diesem Verfahren ein weiteres positives Urteil für Kapitalanleger einer Medienfondsbeteiligung erstritten.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In dem von der Kanzlei GRP Rainer erstrittenen Urteil vom 19.07.2012 hat die 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen (LG Aachen, Aktenzeichen 1 O 589/11) die beklagte Bank zum Schadenersatz und zur so genannten Rückabwicklung der Beteiligung an dem geschlossenen Fonds Mediastream Dritte Film GmbH & Co. Beteiligungs KG verurteilt.

In dem der Entscheidung zugrundeliegenden Fall wurde den Klägern von einem Anlageberater der Bank eine Beteiligung an dem Medienfonds Mediastream Dritte Film GmbH & Co. Beteiligungs KG empfohlen und verkauft. Nach den Feststellungen des Gerichts haben die Mitarbeiter der Bank die Kläger im Rahmen des vorangegangenen Beratungsgespräches nicht über die mit einer Beteiligung an einem Medienfonds verbundenen Risiken unterrichtet. Danach wurden die Kläger zum Beispiel nicht darüber aufgeklärt, dass sich die steuerliche Beurteilung des Fondskonzepts durch die Finanzverwaltung selbst bei unveränderter Gesetzeslage ändern kann.

In ihrer Entscheidung gaben die Richter den von GRP Rainer vertretenen Anlegern Recht. Eine Pflichtverletzung der Anlageberater der Bank im Rahmen des Beratungsgesprächs ist nach dem Tenor des Urteils als gegeben anzusehen. Die Kläger konnten den Beweis führen, dass aus der Anlageberatung durch die beklagte Bank die Möglichkeit einer geänderten steuerlichen Einschätzung der Beteiligung an dem Medienfonds nicht hervorging. Darüber hinaus konnte sich die beklagte Bank auch nicht auf die Verwirkung der Schadenersatzansprüche berufen, da sie keine Umstände darlegen konnte, welche die Geltendmachung der Rechte der Anleger als treuwidrig erschienen ließen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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