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Totalverlust beim FHH Fonds Nr. 15 MT
Datum: Sonntag, dem 26. August 2012
Thema: Hamburg Infos


Das Amtsgericht Hamburg hat über das Fondsschiff MT "Oceania" die Zwangsverwaltung angeordnet. Der vom Fondshaus Hamburg (FHH) aufgelegten Fonds Nr. 15 ist damit gescheitert. Für die Anleger dürfte aller Erfahrung nach der Totalverlust ihres investierten Geldes eingetreten sein. Die Krise der Schiffsbranche hat damit ein weiteres Opfer gefordert. Privatanleger hatten in den MT Oceania im Jahr 2003 rund 10,6 Mio. € investiert.

Totalverlust für Anleger

Da angesichts der derzeit äußerst niedrigen Charterraten und damit einhergehend niedrigen Schiffspreise bei einer Verwertung des Tankers kein die bestehenden Bankverbindlichkeiten deckender Erlös zu erwarten ist, werden die Anleger ihr in den MT "Oceania" investiertes Geld abschreiben dürfen.

Die Anleger stehen jetzt vor der Frage, den drohenden Verlust zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen - die Chancen stehen nicht schlecht.

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Für Mandanten, die am FHH Fonds Nr. 15 beteiligt sind, haben wir bisher sowohl die Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds geprüft und dabei nach unserer Auffassung Ansatzpunkte für Schadenersatzansprüche festgestellt. Die Schadenersatzansprüche richten sich gegen die Berater, beratenden Banken und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Wir haben zahlreiche Beratungsfehler festgestellt, die Schadenersatzansprüche begründen.

Schadenersatzansprüche verjähren möglicher Weise zum 31. Dezember 2012

Da die massiven Probleme des Fonds bereits im Jahr 2009 aufgetaucht sind, drohen Schadenersatzansprüche mit großer Wahrscheinlichkeit spätestens zum Jahresende 2012 zu verjähren. Für Anleger des FHH Fonds 15 besteht daher dringender Handlungsbedarf, denn die sorgfältige Vorbereitung von Schadenersatzklagen, die zur Hemmung der Verjährung eingereicht werden müssen, ist zeitaufwändig.

Haben auch Sie eine Beteiligung am FHH Fonds Nr. 15 MT "Oceania" gezeichnet? Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen?

Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihre Ansprechpartner
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Alexander Meyer, Rechtsanwalt
info@nittel.co

Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 915770 | Fax: 06221 9157729

München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 25549850 | Fax: 089 25549855

Hamburg:
Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 53799042 | Fax: 040 53799043

Berlin:
Rotherstraße 19, 10245 Berlin
Tel.: 030 95999280 | Fax: 030 95999279

Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/fhh-fonds-15-mt-oceania-zwangsverwaltung-ueber-fondsschiff-angeordnet-totalverlust-fuer-anleger.html

Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter www.nittel.co oder www.schiffsfonds-anleger.de.
(Weitere interessante Recht News & Recht Infos & Recht Tipps finden Sie auch hier auf dieser Web-Seite zum Nachschlagen und Nachlesen.)

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Das Amtsgericht Hamburg hat über das Fondsschiff MT "Oceania" die Zwangsverwaltung angeordnet. Der vom Fondshaus Hamburg (FHH) aufgelegten Fonds Nr. 15 ist damit gescheitert. Für die Anleger dürfte aller Erfahrung nach der Totalverlust ihres investierten Geldes eingetreten sein. Die Krise der Schiffsbranche hat damit ein weiteres Opfer gefordert. Privatanleger hatten in den MT Oceania im Jahr 2003 rund 10,6 Mio. € investiert.

Totalverlust für Anleger

Da angesichts der derzeit äußerst niedrigen Charterraten und damit einhergehend niedrigen Schiffspreise bei einer Verwertung des Tankers kein die bestehenden Bankverbindlichkeiten deckender Erlös zu erwarten ist, werden die Anleger ihr in den MT "Oceania" investiertes Geld abschreiben dürfen.

Die Anleger stehen jetzt vor der Frage, den drohenden Verlust zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen - die Chancen stehen nicht schlecht.

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Für Mandanten, die am FHH Fonds Nr. 15 beteiligt sind, haben wir bisher sowohl die Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds geprüft und dabei nach unserer Auffassung Ansatzpunkte für Schadenersatzansprüche festgestellt. Die Schadenersatzansprüche richten sich gegen die Berater, beratenden Banken und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Wir haben zahlreiche Beratungsfehler festgestellt, die Schadenersatzansprüche begründen.

Schadenersatzansprüche verjähren möglicher Weise zum 31. Dezember 2012

Da die massiven Probleme des Fonds bereits im Jahr 2009 aufgetaucht sind, drohen Schadenersatzansprüche mit großer Wahrscheinlichkeit spätestens zum Jahresende 2012 zu verjähren. Für Anleger des FHH Fonds 15 besteht daher dringender Handlungsbedarf, denn die sorgfältige Vorbereitung von Schadenersatzklagen, die zur Hemmung der Verjährung eingereicht werden müssen, ist zeitaufwändig.

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