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Hamburg: Evangelischer Kirche und Verbraucherzentrale droht Aberkennung ihres Steuerprivilegs!
Datum: Mittwoch, dem 13. Februar 2013
Thema: Hamburg News


OpenPr.de: Hamburg, 13. Februar 2013 – Dem Verbraucherzentrale Hamburg e. V. und dem Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis Hamburg-Ost drohen wegen ihrer finanziellen Unterstützung des politischen Volksgesetzgebungsverfahrens "Unser Hamburg – unser Netz“ die Aberkennung der Gemeinnützigkeit bzw. ihres Steuerprivilegs für kirchliche Zwecke für die Jahre 2010 und 2011.

Die Verbraucherzentrale Hamburg (e.V.) und der Evangelisch-Lutherische Kirchenkreis Hamburg-Ost haben in den Jahren 2010 und 2011 erhebliche Beträge aus ihren steuerbegünstigten Mitteln abgezweigt und der umstrittenen Volksinitiative „Unser Hamburg – unser Netz“ für deren Kampagnenzwecke zur Verfügung gestellt.

Die von der Verbraucherzentrale Hamburg abgezweigten und der Volksinitiative durch „Kostenübernahme für Sachmittel und Personal“ zur Verfügung gestellten Mittel belaufen sich nach dem Rechenschaftsbericht der Initiative (Drs. 20/3456) auf mehr als 9.500,00 Euro.

Von der Diakonie und Bildung des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Hamburg-Ost wurden nach dem Rechenschaftsbericht direkte Zahlungen an die politische Initiative in Höhe von 19.500,00 Euro abgezweigt.

Das zuständige Finanzamt Hamburg-Nord vertritt auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) zu politischen Aktivitäten im Rahmen eines Volksgesetzgebungsverfahrens eine klare Rechtsauffassung und hat auf eine Anfrage des Rechtsanwaltes und Mitglieds der CDU-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dr. Walter Scheuerl (zur Spendenpraxis des BUND unter Wahrung des Steuergeheimnisses und „ohne Bezug auf einen konkreten Einzelfall“) bestätigt, dass „die Verfolgung derartiger Ziele keine gemeinnützige Tätigkeit darstellt (BFH vom 14.03.1990 I B 79/89, BFH/NV 1991 S. 485)“.

"Die steuerrechtliche Gemeinnützigkeit setzt nach der ständigen Rechtsprechung des BFH voraus, dass gemeinnützige Vereine ihre Mittel ausschließlich, d. h. zu 100 Prozent gemeinnützig verwenden. Politische Betätigungen oder die finanzielle Unterstützung politischer Aktivitäten Dritter im Rahmen eines Volksgesetzgebungsverfahrens sind vom Gemeinnützigkeitsprivileg nicht gedeckt" erläutert Rechtsanwalt Dr. Scheuerl.

„Das gilt nach §§ 52, 56 Abgabenordnung (AO) für die Verbraucherzentrale Hamburg unmittelbar und nach §§ 54, 65 AO ebenso für die steuerbegünstigten „kirchlichen Zwecke“, die von der Evangelisch-Lutherischen Kirche ausschließlich zu verfolgen sind, wenn diese Organisationen von ihrem Steuerprivileg Gebrauch machen möchten“ so Scheuerl weiter.

„Für die Veranlagungsjahre 2010 und 2011 müssen deshalb dem Verbraucherzentrale Hamburg e.V. und der Diakonie und Bildung des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Hamburg-Ost bei korrekter Anwendung des geltenden Rechts die Gemeinnützigkeit bzw. die Steuerbegünstigung aberkannt werden" erläutert Rechtsanwalt Dr. Scheuerl.

„Wer sich wie der Geschäftsführer des Verbraucherzentrale Hamburg e.V., Dr. Günter Hörmann, und Theo Christiansen, der Leiter der Diakonie und Bildung im Kirchenkreis Hamburg-Ost, politisch bei einem Volksgesetzgebungsverfahren engagieren möchte, darf das persönlich selbstverständlich tun. Er darf aber dafür nicht den guten Ruf seines Arbeitgebers missbrauchen und er darf nicht erwarten, dass das vom Steuerzahler über ein Gemeinnützigkeitsprivileg auch noch quersubventioniert wird“ so Scheuerl weiter.

„Herr Dr. Hörmann und Herr Christiansen dulden es, dass der gute Ruf der Verbraucherzentrale und der Evangelisch-Lutherischen Kirche für die von LINKEN und GRÜNEN unterstützen politischen Zwecke der Netzinitiative missbraucht werden. Damit muss Schluss sein!“ schließt Scheuerl.

Dr. Walter Scheuerl
Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft (MdHB)
Poststraße 9 - Alte Post
20354 Hamburg
Telefon: +49 (0)172 43 53 741
Website: www.walterscheuerl.de

Dr. Walter Scheuerl ist Rechtsanwalt in Hamburg und (parteilos) Mitglied der CDU-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft.

Als Initiator und Sprecher der Volksinitiative „Wir wollen lernen!“ hat Dr. Scheuerl maßgeblich dazu beigetragen, dass die Hamburger mit dem Volksentscheid vom 18. Juli 2010 die Pläne der damaligen bundesweit ersten Schwarz-Grün-Koalition auf Landesebene zur Einführung sechsjähriger Grundschulen verhindern konnten.

Die Beteiligung beim Volksentscheid vom 18. Juli 2010 war höher als bei der letzten Europawahl. Die Vorlage von "Wir wollen lernen!" erhielt mehr Stimmen als z. B. die SPD in der Bürgerschaftswahl 2008.

Zitiert aus: http://www.openpr.de/news/697941/Hamburg-Evangelischer-Kirche-und-Verbraucherzentrale-droht-Aberkennung-ihres-Steuerprivilegs.html

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OpenPr.de: Hamburg, 13. Februar 2013 – Dem Verbraucherzentrale Hamburg e. V. und dem Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis Hamburg-Ost drohen wegen ihrer finanziellen Unterstützung des politischen Volksgesetzgebungsverfahrens "Unser Hamburg – unser Netz“ die Aberkennung der Gemeinnützigkeit bzw. ihres Steuerprivilegs für kirchliche Zwecke für die Jahre 2010 und 2011.

Die Verbraucherzentrale Hamburg (e.V.) und der Evangelisch-Lutherische Kirchenkreis Hamburg-Ost haben in den Jahren 2010 und 2011 erhebliche Beträge aus ihren steuerbegünstigten Mitteln abgezweigt und der umstrittenen Volksinitiative „Unser Hamburg – unser Netz“ für deren Kampagnenzwecke zur Verfügung gestellt.

Die von der Verbraucherzentrale Hamburg abgezweigten und der Volksinitiative durch „Kostenübernahme für Sachmittel und Personal“ zur Verfügung gestellten Mittel belaufen sich nach dem Rechenschaftsbericht der Initiative (Drs. 20/3456) auf mehr als 9.500,00 Euro.

Von der Diakonie und Bildung des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Hamburg-Ost wurden nach dem Rechenschaftsbericht direkte Zahlungen an die politische Initiative in Höhe von 19.500,00 Euro abgezweigt.

Das zuständige Finanzamt Hamburg-Nord vertritt auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) zu politischen Aktivitäten im Rahmen eines Volksgesetzgebungsverfahrens eine klare Rechtsauffassung und hat auf eine Anfrage des Rechtsanwaltes und Mitglieds der CDU-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dr. Walter Scheuerl (zur Spendenpraxis des BUND unter Wahrung des Steuergeheimnisses und „ohne Bezug auf einen konkreten Einzelfall“) bestätigt, dass „die Verfolgung derartiger Ziele keine gemeinnützige Tätigkeit darstellt (BFH vom 14.03.1990 I B 79/89, BFH/NV 1991 S. 485)“.

"Die steuerrechtliche Gemeinnützigkeit setzt nach der ständigen Rechtsprechung des BFH voraus, dass gemeinnützige Vereine ihre Mittel ausschließlich, d. h. zu 100 Prozent gemeinnützig verwenden. Politische Betätigungen oder die finanzielle Unterstützung politischer Aktivitäten Dritter im Rahmen eines Volksgesetzgebungsverfahrens sind vom Gemeinnützigkeitsprivileg nicht gedeckt" erläutert Rechtsanwalt Dr. Scheuerl.

„Das gilt nach §§ 52, 56 Abgabenordnung (AO) für die Verbraucherzentrale Hamburg unmittelbar und nach §§ 54, 65 AO ebenso für die steuerbegünstigten „kirchlichen Zwecke“, die von der Evangelisch-Lutherischen Kirche ausschließlich zu verfolgen sind, wenn diese Organisationen von ihrem Steuerprivileg Gebrauch machen möchten“ so Scheuerl weiter.

„Für die Veranlagungsjahre 2010 und 2011 müssen deshalb dem Verbraucherzentrale Hamburg e.V. und der Diakonie und Bildung des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Hamburg-Ost bei korrekter Anwendung des geltenden Rechts die Gemeinnützigkeit bzw. die Steuerbegünstigung aberkannt werden" erläutert Rechtsanwalt Dr. Scheuerl.

„Wer sich wie der Geschäftsführer des Verbraucherzentrale Hamburg e.V., Dr. Günter Hörmann, und Theo Christiansen, der Leiter der Diakonie und Bildung im Kirchenkreis Hamburg-Ost, politisch bei einem Volksgesetzgebungsverfahren engagieren möchte, darf das persönlich selbstverständlich tun. Er darf aber dafür nicht den guten Ruf seines Arbeitgebers missbrauchen und er darf nicht erwarten, dass das vom Steuerzahler über ein Gemeinnützigkeitsprivileg auch noch quersubventioniert wird“ so Scheuerl weiter.

„Herr Dr. Hörmann und Herr Christiansen dulden es, dass der gute Ruf der Verbraucherzentrale und der Evangelisch-Lutherischen Kirche für die von LINKEN und GRÜNEN unterstützen politischen Zwecke der Netzinitiative missbraucht werden. Damit muss Schluss sein!“ schließt Scheuerl.

Dr. Walter Scheuerl
Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft (MdHB)
Poststraße 9 - Alte Post
20354 Hamburg
Telefon: +49 (0)172 43 53 741
Website: www.walterscheuerl.de

Dr. Walter Scheuerl ist Rechtsanwalt in Hamburg und (parteilos) Mitglied der CDU-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft.

Als Initiator und Sprecher der Volksinitiative „Wir wollen lernen!“ hat Dr. Scheuerl maßgeblich dazu beigetragen, dass die Hamburger mit dem Volksentscheid vom 18. Juli 2010 die Pläne der damaligen bundesweit ersten Schwarz-Grün-Koalition auf Landesebene zur Einführung sechsjähriger Grundschulen verhindern konnten.

Die Beteiligung beim Volksentscheid vom 18. Juli 2010 war höher als bei der letzten Europawahl. Die Vorlage von "Wir wollen lernen!" erhielt mehr Stimmen als z. B. die SPD in der Bürgerschaftswahl 2008.

Zitiert aus: http://www.openpr.de/news/697941/Hamburg-Evangelischer-Kirche-und-Verbraucherzentrale-droht-Aberkennung-ihres-Steuerprivilegs.html

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