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Gewinne aus Bitcoin-Mining sind steuerpflichtig
Datum: Donnerstag, dem 01. Februar 2018
Thema: Hamburg Infos


Gewinne aus Bitcoin-Mining sind steuerpflichtig

Nicht nur Bitcoin-Anleger, sondern auch "Miner" dürften dank des Booms der Kryptowährungen im letzten Jahr Gewinne erzielt haben. Doch die Gewinne aus dem Erzeugen von Bitcoins, dem sogenannten Mining, sind nicht steuerfrei und sollten gegenüber dem Finanzamt erklärt werden, um Ärger zu vermeiden.

Dank stetig steigender Kurswerte und einer immensen Nachfrage entwickelte sich die Anlage in Bitcoin im vergangenem Jahr zu einem profitablen Geschäft. Während die Einnahmen der Anleger aus dem Handel mit Kryptowährungen der Einkommensteuer unterliegen und gegenüber dem Finanzamt erklärt werden müssen, gestaltet sich die steuerliche Bewertung der Gewinne aus dem Bitcoin-Mining, welche ebenfalls den Finanzbehörden offengelegt werden müssen, nicht minder schwierig und ist unter Umständen mit einem erheblichen Aufwand verbunden, verdeutlicht die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

Die steuerliche Einordnung der Gewinne aus dem Mining ist dabei von den jeweiligen Ausgestaltungen im Einzelfall abhängig. So ist oftmals davon auszugehen, dass die Gewinne aus der Erzeugung von Bitcoins als Einkünfte aus Gewerbebetrieb einzuordnen sind. Sollte es sich bei den Einnahmen ausnahmsweise nicht um Einkünfte aus Gewerbebetrieb handeln, so bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass diese steuerfrei sind. Die Einnahmen sind dann als Einkünfte aus sonstigen Leistungen zu bewerten und nur bis zu einem Betrag in Höhe von bis zu 256 Euro steuerfrei. Die genaue Betrachtung des Einzelfalls und steuerliche Begutachtung ist ohne fundierte Kenntnisse des Steuerrechts kaum zu bewerkstelligen.

Eine ordnungsgemäße Erklärung der Gewinne aus dem Bitcoin-Mining gegenüber dem zuständigen Finanzamt ist jedoch unerlässlich, um sich nicht dem Verdacht einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit auszusetzen. Die Abgabe einer unrichtigen Steuererklärung oder das Verheimlichen von Gewinnen aus dem Mining können unangenehmen Folgen nach sich ziehen und zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens führen. Eine Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung kann mit hohen Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafe geahndet werden.

Aufgrund der Aktualität des Themas und der teils schwierigen Einordnung der steuerlichen Problematik empfiehlt es sich bei Fragen die Dienste von im Steuerrecht und Steuerstrafrecht fachkundigen Rechtsanwälten in Anspruch zu nehmen.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht.html
GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
info@grprainer.com
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Gewinne aus Bitcoin-Mining sind steuerpflichtig

Nicht nur Bitcoin-Anleger, sondern auch "Miner" dürften dank des Booms der Kryptowährungen im letzten Jahr Gewinne erzielt haben. Doch die Gewinne aus dem Erzeugen von Bitcoins, dem sogenannten Mining, sind nicht steuerfrei und sollten gegenüber dem Finanzamt erklärt werden, um Ärger zu vermeiden.

Dank stetig steigender Kurswerte und einer immensen Nachfrage entwickelte sich die Anlage in Bitcoin im vergangenem Jahr zu einem profitablen Geschäft. Während die Einnahmen der Anleger aus dem Handel mit Kryptowährungen der Einkommensteuer unterliegen und gegenüber dem Finanzamt erklärt werden müssen, gestaltet sich die steuerliche Bewertung der Gewinne aus dem Bitcoin-Mining, welche ebenfalls den Finanzbehörden offengelegt werden müssen, nicht minder schwierig und ist unter Umständen mit einem erheblichen Aufwand verbunden, verdeutlicht die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

Die steuerliche Einordnung der Gewinne aus dem Mining ist dabei von den jeweiligen Ausgestaltungen im Einzelfall abhängig. So ist oftmals davon auszugehen, dass die Gewinne aus der Erzeugung von Bitcoins als Einkünfte aus Gewerbebetrieb einzuordnen sind. Sollte es sich bei den Einnahmen ausnahmsweise nicht um Einkünfte aus Gewerbebetrieb handeln, so bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass diese steuerfrei sind. Die Einnahmen sind dann als Einkünfte aus sonstigen Leistungen zu bewerten und nur bis zu einem Betrag in Höhe von bis zu 256 Euro steuerfrei. Die genaue Betrachtung des Einzelfalls und steuerliche Begutachtung ist ohne fundierte Kenntnisse des Steuerrechts kaum zu bewerkstelligen.

Eine ordnungsgemäße Erklärung der Gewinne aus dem Bitcoin-Mining gegenüber dem zuständigen Finanzamt ist jedoch unerlässlich, um sich nicht dem Verdacht einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit auszusetzen. Die Abgabe einer unrichtigen Steuererklärung oder das Verheimlichen von Gewinnen aus dem Mining können unangenehmen Folgen nach sich ziehen und zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens führen. Eine Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung kann mit hohen Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafe geahndet werden.

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