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Anwaltskanzlei Sachse - Anwälte in Offenbach und Neu-Isenburg - Arbeitsrecht
Datum: Freitag, dem 12. August 2011
Thema: Hamburg Infos


Die Herstellung von Drogen rechtfertigt Kündigung

Das Arbeitsgericht Hamburg hat die fristgemäße Kündigung eines Polizeiangestellten aufgrund des dringenden Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz als wirksam angesehen.

Bei dem betreffenden Polizeiangestellten im Objektschutz wurden rund 304 Gramm der Droge GHB (liquid ecstasy) gefunden. Das Land Hamburg erklärte nach Vorliegen der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft, nach Anhörung des Angestellten die fristgemäße Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Weitere Anhaltspunkte für einen Drogenkonsum oder ein weiteres Fehlverhalten während der Dienstzeit lagen nicht vor.

Das Arbeitsgericht (ArbG) Hamburg hat die Kündigung wegen des dringenden Verdachts dieser Straftat für wirksam angesehen. Erhebliche Straftaten - auch außerhalb der Dienstzeit - sind mit der Tätigkeit eines Angestellten der Polizei nicht zu vereinbaren, soweit die Begründung des Gerichts.

Gegen dieses Urteil ist das Rechtsmittel der Berufung möglich.

Weitere Informationen zum Thema Arbeitsrecht Langen, Arbeitsrecht Offenbach (http://kanzlei-sachse.de/index.php/arbeitsrecht-offenbach-arbeitsrecht-langen-egelsbach.html), Arbeitsrecht Dreieich und Arbeitsrecht Heusenstamm (http://kanzlei-sachse.de/index.php/arbeitsrecht-offenbach-arbeitsrecht-langen-egelsbach.html) erhalten Sie auf der Internetpräsenz der Anwaltskanzlei Sachse http://kanzlei-sachse.de - Anwalt Offenbach (http://kanzlei-sachse.de) und Anwalt Neu-Isenburg (http://kanzlei-sachse.de).

Als in Langen (Hessen) und in Offenbach am Main ansässige Rechtsanwaltskanzlei vertreten und beraten wir Unternehmen und Privatpersonen aus der Region des Rhein-Main-Gebietes, schwerpunktmäßig aus Offenbach, Darmstadt und Frankfurt in juristischen Angelegenheiten.

Die individuellen juristischen Probleme unserer Mandanten erfordern stets maßgeschneiderte Lösungen. Wir nehmen uns daher Zeit für jeden Einzelfall.

Dabei sind wir vornehmlich an unseren Mandanten im Sinne einer dauerhaften Bindung interessiert und nicht in erster Linie am "Streitwert" ihres einzelnen Rechtsproblems.

Wir decken heute bereits ein umfassendes Sperktrum an Rechtsdienstleistungen ab und erweitern dieses ständig, denn wir wollen für unsere Mandanten die Kanzlei für alle Lebenslagen sein.

Die Kanzlei betreut:

das Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Nachbarrecht
das Familienrecht
das Verkehrsrecht
das Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
das Arbeitsrecht
das Erbrecht
das Verwaltungsrecht
das allgemeine Vertragsrecht und Zivilrecht

Anwaltskanzlei Sachse
Fabian Sachse
August-Bebel-Str. 29
63225 Langen
info@kanzlei-sachse.de
06103/2707599
http://www.kanzlei-sachse.de

(Interessante Hamburg News & Hamburg Infos @ Hamburg-News.net.)

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Die Herstellung von Drogen rechtfertigt Kündigung

Das Arbeitsgericht Hamburg hat die fristgemäße Kündigung eines Polizeiangestellten aufgrund des dringenden Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz als wirksam angesehen.

Bei dem betreffenden Polizeiangestellten im Objektschutz wurden rund 304 Gramm der Droge GHB (liquid ecstasy) gefunden. Das Land Hamburg erklärte nach Vorliegen der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft, nach Anhörung des Angestellten die fristgemäße Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Weitere Anhaltspunkte für einen Drogenkonsum oder ein weiteres Fehlverhalten während der Dienstzeit lagen nicht vor.

Das Arbeitsgericht (ArbG) Hamburg hat die Kündigung wegen des dringenden Verdachts dieser Straftat für wirksam angesehen. Erhebliche Straftaten - auch außerhalb der Dienstzeit - sind mit der Tätigkeit eines Angestellten der Polizei nicht zu vereinbaren, soweit die Begründung des Gerichts.

Gegen dieses Urteil ist das Rechtsmittel der Berufung möglich.

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Dabei sind wir vornehmlich an unseren Mandanten im Sinne einer dauerhaften Bindung interessiert und nicht in erster Linie am "Streitwert" ihres einzelnen Rechtsproblems.

Wir decken heute bereits ein umfassendes Sperktrum an Rechtsdienstleistungen ab und erweitern dieses ständig, denn wir wollen für unsere Mandanten die Kanzlei für alle Lebenslagen sein.

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