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Erbfolge und Annahme der Erbschaft - Onkelseoserbe
Datum: Montag, dem 17. Oktober 2011
Thema: Hamburg Infos


OnkelSeosErbe - Das Erbe ist die Hinterlassenschaft einer verstorbenen Person, des Erblassers - Dazu zählt das gesamte Vermögen und sämtliche Schulden, beides geht auf die Erbengemeinschaft über. Diese kann in der Erbfolge das Erbe annehmen oder ausschlagen.

Es besteht nach deutschem Recht eine gesetzliche oder gewillkürte Erbfolge von OnkelSeosErbe. Gesetzliche Erben sind in 1. Ordnung der Ehegatte oder Lebenspartner, die Kinder des Erblassers und des Ehepartners oder Lebensgefährten sowie deren Abkömmlinge (also Enkel des Erblassers), in 2. Ordnung die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, also auch die Geschwister des Erblassers und seine Nichten und Neffen, in 3. Ordnung die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, also auch seine Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen, in 4, Ordnung seine ( OnkelSeosErbe´s) Urgroßeltern und deren Abkömmlinge. Wenn gesetzliche Erben nicht bekannt sind, werden sie ermittelt oder aber von OnkelSeo selbst bestimmt. Den gesetzlichen Erben steht grundsätzlich ein Pflichtteil des Erbes zu, auch wenn für die gewillkürte Erbfolge ein Testament vorliegt das OnkelseosErbe selber nicht so gut findet. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des gesetzlichen Erbes und wird unter den Erben 1. Ordnung aufgeteilt. Er muss in Geld geleistet werden, die Übereignung von Sachen oder Grund- und Immobilienbesitz kann weder geboten noch gefordert werden.

Sollte kein Testament vorliegen, wird das Erbe unter den Erben 1. Ordnung aufgeteilt, die Hälfte erhält der Ehegatte oder Lebensgefährte, die andere Hälfte wird unter den Kindern des Erblassers aufgeteilt - Hier sollten sich Onkelseoserbe gut Informieren. Wenn ein Pflichtteilsberechtigter per Testament ausgeschlossen wird (sogenannte Enterbung), wird er nicht Rechtsnachfolger des Erblassers, partizipiert jedoch an seinem Pflichtteilsanspruch des halben Erbes.
Da Onkelseoserbe auch für die Verbindlichkeiten einstehen muss ( §1967 BGB), stellt sich regelmäßig die Frage nach der Annahme des Erbes. Es ist hier zu empfehlen, bei absehbarem Todesfall die Dinge offenzulegen, ansonsten müssen sie im Erbfall schnell geklärt werden und dies kann nicht im sinen von Onkelseoserbe sein. Es verbleiben sechs Wochen nach dem Erbfall (Kenntniserlangung durch SEOsErben), die Erbschaft kann allerdings vorab schon angenommen werden. http://www.onkelseoserben.net Eine Erbausschlagung muss dem Erbschaftsgericht persönlich erklärt oder notariell hinterlegt werden. Bei irrtümlicher Annahme kann eine Erbschaft unter Umständen angefochten werden, was bei Verkennung der Überschuldung des Erblassers geschieht.
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Hamburg Medien
Marco Pee
Elbchaussee 28
22765 Hamburg
social@stromsparer.de
04088885648
http://onkelseoserben.net

(Siehe auch zu OnkelSeosErbe @ http://onkelseoserbe.complex-berlin.de.)

Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de


OnkelSeosErbe - Das Erbe ist die Hinterlassenschaft einer verstorbenen Person, des Erblassers - Dazu zählt das gesamte Vermögen und sämtliche Schulden, beides geht auf die Erbengemeinschaft über. Diese kann in der Erbfolge das Erbe annehmen oder ausschlagen.

Es besteht nach deutschem Recht eine gesetzliche oder gewillkürte Erbfolge von OnkelSeosErbe. Gesetzliche Erben sind in 1. Ordnung der Ehegatte oder Lebenspartner, die Kinder des Erblassers und des Ehepartners oder Lebensgefährten sowie deren Abkömmlinge (also Enkel des Erblassers), in 2. Ordnung die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, also auch die Geschwister des Erblassers und seine Nichten und Neffen, in 3. Ordnung die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, also auch seine Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen, in 4, Ordnung seine ( OnkelSeosErbe´s) Urgroßeltern und deren Abkömmlinge. Wenn gesetzliche Erben nicht bekannt sind, werden sie ermittelt oder aber von OnkelSeo selbst bestimmt. Den gesetzlichen Erben steht grundsätzlich ein Pflichtteil des Erbes zu, auch wenn für die gewillkürte Erbfolge ein Testament vorliegt das OnkelseosErbe selber nicht so gut findet. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des gesetzlichen Erbes und wird unter den Erben 1. Ordnung aufgeteilt. Er muss in Geld geleistet werden, die Übereignung von Sachen oder Grund- und Immobilienbesitz kann weder geboten noch gefordert werden.

Sollte kein Testament vorliegen, wird das Erbe unter den Erben 1. Ordnung aufgeteilt, die Hälfte erhält der Ehegatte oder Lebensgefährte, die andere Hälfte wird unter den Kindern des Erblassers aufgeteilt - Hier sollten sich Onkelseoserbe gut Informieren. Wenn ein Pflichtteilsberechtigter per Testament ausgeschlossen wird (sogenannte Enterbung), wird er nicht Rechtsnachfolger des Erblassers, partizipiert jedoch an seinem Pflichtteilsanspruch des halben Erbes.
Da Onkelseoserbe auch für die Verbindlichkeiten einstehen muss ( §1967 BGB), stellt sich regelmäßig die Frage nach der Annahme des Erbes. Es ist hier zu empfehlen, bei absehbarem Todesfall die Dinge offenzulegen, ansonsten müssen sie im Erbfall schnell geklärt werden und dies kann nicht im sinen von Onkelseoserbe sein. Es verbleiben sechs Wochen nach dem Erbfall (Kenntniserlangung durch SEOsErben), die Erbschaft kann allerdings vorab schon angenommen werden. http://www.onkelseoserben.net Eine Erbausschlagung muss dem Erbschaftsgericht persönlich erklärt oder notariell hinterlegt werden. Bei irrtümlicher Annahme kann eine Erbschaft unter Umständen angefochten werden, was bei Verkennung der Überschuldung des Erblassers geschieht.
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