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Abmahnwelle droht! Stimmt Ihre Widerrufsbelehrung auch nächsten Monat noch?
Datum: Dienstag, dem 18. Mai 2010
Thema: Hamburg Infos


Am 11.06.2010 treten wichtige Gesetzesänderungen zum Widerrufsrecht bei
Fernabsatzverträgen in Kraft. Unternehmer müssen jetzt vorsorgen und ihre
Widerrufsbelehrungen anpassen. Denn es gibt keine Übergangsfristen. Schützen Sie sich
rechtzeitig!

Am 11.06.2010, also in knapp einem Monat, treten mehrere Gesetzesänderungen in Kraft, die
vor allem Unternehmen betreffen, die Ihre Produkte und Dienstleistungen auch im so
genannten Fernabsatzgeschäft vertreiben.
"Hat das Widerrufsrecht bisher eine einmonatige Widerrufsfrist vorgesehen, so sind es unter
bestimmten Umständen ab dem 11.06.2010 nur noch 14 Tage" so Simone Winkler,
Rechtsanwältin in der Bergedorfer Rechtsanwaltskanzlei Breuning & Winkler. "Und da es bei
dieser Gesetzesänderung keine Übergangsfrist gibt, müssen Unternehmer diesmal ganz
besonders gut vorbereitet sein, um die neuen gesetzlichen Möglichkeiten vollständig zu nutzen
und gleichzeitig Abmahnungen zu vermeiden. Denn neben den Widerrufsfristen ändern sich
auch die Informationspflichten des Unternehmers".
Frau Winkler rät, die Änderungen zur Widerrufsbelehrung auf der Unternehmenshomepage
bereits vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung anzupassen, damit man sie am Stichtag nur
noch einzupflegen braucht. Sonst könnte eine Abmahnung drohen!
Auf Unternehmen, die in der Vergangenheit bereits abgemahnt wurden wegen falscher
Angaben in der Widerrufsbelehrung, kommt eine besondere Herausforderung zu, ergänzt Kai
Breuning, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Vertragsrecht: "Wer schon einmal abgemahnt wurde,
weil er fälschlicher Weise eine Widerrufsfrist von nur 14 Tagen statt einem Monat eingeräumt
hatte, und daraufhin eine Unterlassungserklärung unterzeichnete, muss diese dringend sofort
kündigen! Sonst droht bei einer Anpassung der Widerrufserklärung die vereinbarte
Vertragsstrafe!"
Eine abgegebene Unterlassungserklärung ist ein Vertrag, der 30 Jahre Bestand hat. Verstößt ein
Unternehmer gegen diesen geschlossenen Vertrag, muss er damit rechnen, dass die
Vertragsstrafe eingefordert wird. Kündigen Sie also jetzt rechtzeitig, spätestens zum 11.06.2010
Ihre abgegebenen Unterlassungserklärungen!
Bei Bedarf berät Sie die Rechtsanwaltskanzlei Breuning & Winkler mit Sitz im Zentrum
Hamburg-Bergedorfs gern. Das derzeit mit drei Rechtsanwälten besetzte Team berät Sie
außerdem in den Bereichen des Immobilienrechts, des Familien- und Erbrechts, des Verkehrsund
Transportrechtes sowie im Arbeits- und Reiserecht, aber auch dem Gebiet des
gewerblichen Rechtsschutzes und des Internetrechts.
Rechtsanwaltskanzlei im Herzen Bergedorfs
Breuning & Winkler Rechtsanwälte
Simone Winkler
Bergedorfer Str. 131
21029 Hamburg
040 72 00 89 29

www.breuning-winkler.de

Pressekontakt:
Ratschlag ? die Kreativathletin
Friederike Delong
Bussenstr. 17
88677
Markdorf
delong@diekreativathletin.de
07544/5068517
http://diekreativathletin.de


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Am 11.06.2010 treten wichtige Gesetzesänderungen zum Widerrufsrecht bei
Fernabsatzverträgen in Kraft. Unternehmer müssen jetzt vorsorgen und ihre
Widerrufsbelehrungen anpassen. Denn es gibt keine Übergangsfristen. Schützen Sie sich
rechtzeitig!

Am 11.06.2010, also in knapp einem Monat, treten mehrere Gesetzesänderungen in Kraft, die
vor allem Unternehmen betreffen, die Ihre Produkte und Dienstleistungen auch im so
genannten Fernabsatzgeschäft vertreiben.
"Hat das Widerrufsrecht bisher eine einmonatige Widerrufsfrist vorgesehen, so sind es unter
bestimmten Umständen ab dem 11.06.2010 nur noch 14 Tage" so Simone Winkler,
Rechtsanwältin in der Bergedorfer Rechtsanwaltskanzlei Breuning & Winkler. "Und da es bei
dieser Gesetzesänderung keine Übergangsfrist gibt, müssen Unternehmer diesmal ganz
besonders gut vorbereitet sein, um die neuen gesetzlichen Möglichkeiten vollständig zu nutzen
und gleichzeitig Abmahnungen zu vermeiden. Denn neben den Widerrufsfristen ändern sich
auch die Informationspflichten des Unternehmers".
Frau Winkler rät, die Änderungen zur Widerrufsbelehrung auf der Unternehmenshomepage
bereits vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung anzupassen, damit man sie am Stichtag nur
noch einzupflegen braucht. Sonst könnte eine Abmahnung drohen!
Auf Unternehmen, die in der Vergangenheit bereits abgemahnt wurden wegen falscher
Angaben in der Widerrufsbelehrung, kommt eine besondere Herausforderung zu, ergänzt Kai
Breuning, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Vertragsrecht: "Wer schon einmal abgemahnt wurde,
weil er fälschlicher Weise eine Widerrufsfrist von nur 14 Tagen statt einem Monat eingeräumt
hatte, und daraufhin eine Unterlassungserklärung unterzeichnete, muss diese dringend sofort
kündigen! Sonst droht bei einer Anpassung der Widerrufserklärung die vereinbarte
Vertragsstrafe!"
Eine abgegebene Unterlassungserklärung ist ein Vertrag, der 30 Jahre Bestand hat. Verstößt ein
Unternehmer gegen diesen geschlossenen Vertrag, muss er damit rechnen, dass die
Vertragsstrafe eingefordert wird. Kündigen Sie also jetzt rechtzeitig, spätestens zum 11.06.2010
Ihre abgegebenen Unterlassungserklärungen!
Bei Bedarf berät Sie die Rechtsanwaltskanzlei Breuning & Winkler mit Sitz im Zentrum
Hamburg-Bergedorfs gern. Das derzeit mit drei Rechtsanwälten besetzte Team berät Sie
außerdem in den Bereichen des Immobilienrechts, des Familien- und Erbrechts, des Verkehrsund
Transportrechtes sowie im Arbeits- und Reiserecht, aber auch dem Gebiet des
gewerblichen Rechtsschutzes und des Internetrechts.
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