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Energiewende: EU-Kommission prüft Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland!
Datum: Dienstag, dem 07. August 2012
Thema: Hamburg News


OpenPr.de: Die Europäische Kommission prüft, ob sie ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichtbeachtung von EU-Recht gegen die Bundesrepublik einleitet.

Der Grund: Ökostrom bleibt bei der deutschen Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verwendung ökologischer Energie im Verkehr (2009/28 EG) unberücksichtigt. Die Piratenpartei Hamburg hat deshalb Beschwerde eingelegt. Dies hat die EU-Kommission nun bestätigt.

»Deutschland fördert derzeit ausschließlich Biokraftstoffe, um die europäischen Vereinbarungen einzuhalten, bis 2020 zehn Prozent der für den Verkehr benötigten Energie aus erneuerbaren Energiequellen zu decken«, erklärt Jörg Dürre, Vorstandsmitglied der Hamburger Piratenpartei und Koordinator der AG Umwelt.

»Biokraftstoffe bieten gegenüber der Produktion von Sprit auf Erdölbasis kaum Vorteile in der Ökobilanz. Zudem stößt der mit Ethanol versetzte Treibstoff E10 an deutschen Tankstellen auf immer größere Kaufzurückhaltung.«

Vor diesem Hintergrund fordern die Hamburger Piraten die Bundesregierung auf, alle Möglichkeiten der EU-Richtlinie vollständig umzusetzen und die Beschränkung auf Biokraftstoffe (BioKraftQuG) aufzuheben. »Die europäischen Vereinbarungen berücksichtigen jede für den Verkehr eingespeiste Kilowattstunde Ökostrom mit 250 Prozent«, sagt Jörg Dürre.

»Dieser Anreiz bleibt bisher ungenutzt, um Nachfrage von Elektrokraftstoff im Verkehr anzutreiben. Wir wollen Unternehmen wie der Deutschen Bahn beispielsweise erlauben, ihre Biodieselquote durch den Einsatz von Ökostrom im Verkehr zu ersetzen und Quotenanteile zu übertragen.«

Verpflichtungen aus der Ökoenergiequote lassen sich bereits heute an Dritte übertragen. Grundlage ist das Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG §37a). Mineralölkonzerne wären damit künftig in der Lage, ihre Auflagen durch den Ankauf von Ökostromkontingenten zu erfüllen. Dies soll die unwirtschaftliche Beimischung von Biomasse in Treibstoffe ablösen und marktwirtschaftliche Anreize für die Energiewende schaffen.

»Die deutsche Energiepolitik braucht intelligente Alternativen wie Elektrokraftstoff, um sowohl die Produktion als auch Integration von Ökostrom in die bestehenden Netze weiter zu erhöhen«, sagt Jörg Dürre.

Die EU-Kommission führt die Hamburger Beschwerde unter dem Aktenzeichen CHAP(2012)02286.

Presseteam der Piratenpartei Hamburg
Anne Alter, Thomas Michel

Telefon: 040 / 22 81 37 80
Fax: 040 / 537997209

Piratenpartei Deutschland
Landesverband Hamburg
Postfach 113532
20435 Hamburg

www.piratenpartei-hamburg.de

Zitiert aus: http://www.openpr.de/news/653800/Energiewende-EU-Kommission-prueft-Vertragsverletzungsverfahren-gegen-Deutschland.html

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Der Grund: Ökostrom bleibt bei der deutschen Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verwendung ökologischer Energie im Verkehr (2009/28 EG) unberücksichtigt. Die Piratenpartei Hamburg hat deshalb Beschwerde eingelegt. Dies hat die EU-Kommission nun bestätigt.

»Deutschland fördert derzeit ausschließlich Biokraftstoffe, um die europäischen Vereinbarungen einzuhalten, bis 2020 zehn Prozent der für den Verkehr benötigten Energie aus erneuerbaren Energiequellen zu decken«, erklärt Jörg Dürre, Vorstandsmitglied der Hamburger Piratenpartei und Koordinator der AG Umwelt.

»Biokraftstoffe bieten gegenüber der Produktion von Sprit auf Erdölbasis kaum Vorteile in der Ökobilanz. Zudem stößt der mit Ethanol versetzte Treibstoff E10 an deutschen Tankstellen auf immer größere Kaufzurückhaltung.«

Vor diesem Hintergrund fordern die Hamburger Piraten die Bundesregierung auf, alle Möglichkeiten der EU-Richtlinie vollständig umzusetzen und die Beschränkung auf Biokraftstoffe (BioKraftQuG) aufzuheben. »Die europäischen Vereinbarungen berücksichtigen jede für den Verkehr eingespeiste Kilowattstunde Ökostrom mit 250 Prozent«, sagt Jörg Dürre.

»Dieser Anreiz bleibt bisher ungenutzt, um Nachfrage von Elektrokraftstoff im Verkehr anzutreiben. Wir wollen Unternehmen wie der Deutschen Bahn beispielsweise erlauben, ihre Biodieselquote durch den Einsatz von Ökostrom im Verkehr zu ersetzen und Quotenanteile zu übertragen.«

Verpflichtungen aus der Ökoenergiequote lassen sich bereits heute an Dritte übertragen. Grundlage ist das Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG §37a). Mineralölkonzerne wären damit künftig in der Lage, ihre Auflagen durch den Ankauf von Ökostromkontingenten zu erfüllen. Dies soll die unwirtschaftliche Beimischung von Biomasse in Treibstoffe ablösen und marktwirtschaftliche Anreize für die Energiewende schaffen.

»Die deutsche Energiepolitik braucht intelligente Alternativen wie Elektrokraftstoff, um sowohl die Produktion als auch Integration von Ökostrom in die bestehenden Netze weiter zu erhöhen«, sagt Jörg Dürre.

Die EU-Kommission führt die Hamburger Beschwerde unter dem Aktenzeichen CHAP(2012)02286.

Presseteam der Piratenpartei Hamburg
Anne Alter, Thomas Michel

Telefon: 040 / 22 81 37 80
Fax: 040 / 537997209

Piratenpartei Deutschland
Landesverband Hamburg
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20435 Hamburg

www.piratenpartei-hamburg.de

Zitiert aus: http://www.openpr.de/news/653800/Energiewende-EU-Kommission-prueft-Vertragsverletzungsverfahren-gegen-Deutschland.html

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